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KI-generiertes Bild: Ein weiß-blau-rotes Polizeiauto steht auf einer herbstlichen Straße.KI-Bild

Die steirische Polizei berücksichtigt Protestaufrufe in sozialen Medien und plant für die Nacht auf Sonntag sehr viele Kräfte ein.

Die steirische Polizei plant für die Halloween-Nacht eine verstärkte Präsenz. Für die Nacht auf Sonntag sollen sehr viele Kräfte im Einsatz sein. Eine konkrete Zahl nennt die Polizei aus einsatztaktischen Gründen nicht.

Am Samstag soll in mehreren österreichischen Städten protestiert werden, wie Aufrufe unter dem Motto „GenZ regelt“ über soziale Medien ankündigen. Auch für die Halloweennacht gibt es auf TikTok Aufrufe, die mit „GenZ wacht auf“ gekennzeichnet sind. Eine übergreifende Koordination der Proteste ist nicht bekannt.

Polizei berücksichtigt Protestaufrufe bei der Einsatzplanung

Die steirische Polizei kennt die Aufrufe, nimmt sie ernst und berücksichtigt sie bei der Planung. Das Innenministerium registriert vereinzelte Mobilisierungsversuche in sozialen Medien. Sie richten sich offenbar auf gewaltbereite, staatsgefährdende oder anders subversive Treffen oder Veranstaltungen. Für Halloween stellte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein entschlossenes Einschreiten der Polizei in Aussicht. Auch teils KI-basierte Aufrufe zu Demonstrationen werden ausgewertet. Solche Aufrufe treten etwa in Deutschland gehäuft auf.

In der gesamten Steiermark will die Polizei häufiger Streife fahren. Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gab es in Graz an Halloween in den letzten Jahren vereinzelt, insgesamt ging es dort im Vergleich zu anderen Städten aber friedlich zu. Für Graz hält die Polizei erneute Sachbeschädigungen für möglich. Anzeigen wegen Körperverletzungen und Sachbeschädigungen will sie konsequent verfolgen und Täter anzeigen.

Der Polizei liegen keine greifbaren Hinweise auf Störaktionen oder mutwillige Sachbeschädigungen vor. Die Polizei weist darauf hin, dass eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und bei Personen auch wegen Körperverletzung möglich ist, wenn jemand Eier, Farbe, Mehl oder andere Substanzen auf Häuser, Autos oder Personen wirft. Wer Hindernisse oder Wegsperren auf Straßen aufstellt, kann schwere Unfälle verursachen und handelt strafbar. Wer Krach macht, mit Streichen an Türklingeln zu weit geht oder Passanten absichtlich einen Schreck einjagt, muss möglicherweise mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Gerade in der Dunkelheit besteht bei Spielzeugwaffen und anderen Gegenständen, die Waffen ähneln, die Gefahr von Missverständnissen. Wer Fahrzeuge betrunken lenkt, macht sich strafbar, wie die Polizei betont, die außerdem dazu rät, Requisiten dieser Art daheim zu lassen. Wie man sich in der Halloween-Nacht angemessen benimmt und welche strafrechtlichen oder finanziellen Folgen möglich sind, sollten Eltern mit ihren Kindern erörtern. Um im Verkehr gut gesehen zu werden, sollten Menschen auf ihren Wegen in der Halloweennacht sichtbare Kleidung anziehen oder Reflektoren anbringen.

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