Sanierungsverfahren für Heutal-Lift in Unken sieht 20-Prozent-Quote vor
KI-Bild Für 37 Gläubiger sieht der Sanierungsplan eine Quote von 20 Prozent vor, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme.
Am 29. Oktober 2026 eröffnete das Landesgericht Salzburg über das Vermögen der Heutal-Lift GmbH aus Unken ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Es wird unter der Geschäftszahl 44 S 42/26i geführt. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Salzburger Rechtsanwalt Dr. Robert Bukovc.
Das 2007 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Unken und betreibt Sportanlagen, vor allem Liftanlagen und Skipisten, sowie Parkplätze. Der Liftbetrieb ist Schwerpunkt des Wintergeschäfts. Wintersportler und Wanderer nutzen die Parkplätze ganzjährig. Bei Verfahrenseröffnung beschäftigte die GmbH neben dem Geschäftsführer keine Dienstnehmer.
Schneearme Winter und Kosten belasteten den Liftbetrieb
Die Schuldnerin führt die Insolvenz vor allem auf die letzten schneearmen Winter und den damit verbundenen Rückgang der Skierdays zurück. Als weitere Gründe nennt sie eine zeitweise eingeschränkte Erreichbarkeit aus Bayern, eine zu geringe Auslastung im Sommer, gestiegene Kosten, hohe Altlasten und eine bislang nicht ausreichend gebündelte Gesamtführung. Die Beschneiungsanlagen sind derzeit noch nicht voll funktionsfähig, was laut Schuldnerin die Folgen der schneearmen Winter zusätzlich verstärkt hat.
Nach den vorliegenden Angaben ist die Gesellschaft überschuldet und zahlungsunfähig. Von der Insolvenz sind 37 Gläubiger betroffen, die Verbindlichkeiten betragen insgesamt rund 1,025 Millionen Euro. Zum Vermögen zählen eine Betriebsliegenschaft mit der Liftstation und betriebliches Anlagevermögen. Die Liegenschaft ist mit einem Pfandrecht belastet, Teile des Betriebsvermögens stehen unter Eigentumsvorbehalt.
Die Heutal-Lift GmbH strebt eine Sanierung an. Der vorgelegte Sanierungsplan sieht für die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent vor, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Plans. Eine Barquote von fünf Prozent soll binnen zwei Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung ausgeschüttet werden. Die weitere Teilquote von 15 Prozent soll spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Sanierungsverfahrens bezahlt werden. Die Barquote soll von dritter Seite finanziert werden.
Forderungen können über den Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) angemeldet werden. Die Anmeldefrist endet am 4. Jänner 2027. Die Prüfungstagsatzung und die Sanierungsplantagsatzung sind für den 18. Jänner 2027 angesetzt.
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