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KI-Symbolbild: Ein silberner Kombi mit blau-roten Streifen und Blaulichtbalken steht auf einer Kiesfläche.Bild mit KI erstellt

Der zweite Beschuldigte wurde am 22. Oktober nach Österreich ausgeliefert und in Korneuburg eingeliefert. Beide Beschuldigten zeigten sich nicht geständig.

Bei einem Wohnhaus im Gemeindegebiet von Neudorf im Weinviertel scheiterte am 14. April 2026 gegen 9.30 Uhr ein Einbruch durch zwei zunächst nicht identifizierte Personen. Weder lebte jemand in dem Gebäude, noch gab es dort Wertgegenstände. Deshalb machten sich die beiden ohne Beute davon. Die Polizei wurde von einer Zeugin alarmiert, die beim Entkommen sowohl die beiden Personen als auch das verwendete Fahrzeug gesehen hatte.

Als Beschuldigte identifizierte die Polizei einen 41-Jährigen und einen 42-Jährigen. Daran wirkten tschechische Polizeibedienstete mit. Beide sind georgische Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erließ für beide Europäische Haftbefehle.

Französische Behörden nahmen den 41-Jährigen am 24. Juli 2026 aufgrund des Europäischen Haftbefehls in Frankreich fest. An Österreich übergeben wurde er am 11. August. Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Diebstahl, vernahmen ihn. Er legte kein Geständnis ab. Er kam anschließend in die Justizanstalt Korneuburg, wie es die Staatsanwaltschaft Korneuburg angeordnet hatte.

Die spanische Polizei nahm den zweiten Beschuldigten am 12. Oktober 2026 in Spanien fest. Seine Übergabe an Österreich erfolgte am 22. Oktober. Auch er legte bei seiner Einvernahme durch Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich kein Geständnis ab. Anschließend brachten ihn Beamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg in die Justizanstalt Korneuburg.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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