Abschaltstopp für EVN-Haushalte gilt bis 15. Februar 2027
KI-Bild Für EVN-belieferte Haushalte mit Zahlungsproblemen gilt bis 15. Februar 2027 ein Abschaltstopp für Strom, Gas sowie Nah- und Fernwärme.
Noch vor Beginn der Heizsaison wandte sich Markus Wieser erneut an die EVN, um mit ihr zu sprechen. Aus dem Austausch ging eine Regelung für Konsumentinnen und Konsumenten hervor. Sie schließt vom 1. Dezember 2026 bis zum 15. Februar 2027 eine Unterbrechung der Strom-, Gas-, Nah- oder Fernwärmeversorgung in Haushalten aus.
Haushalte, die Energie von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG oder der EVN Wärme GmbH beziehen und Schwierigkeiten mit ihren Zahlungen haben, fallen unter die Vereinbarung.
Im Austausch kam außerdem die Lage von Haushalten zur Sprache, die mit Energiearmut konfrontiert sind. Auch künftig können armutsgefährdete Haushalte den „EVN Energiehilfe Fonds“ nutzen. Für die Durchführung sind die Caritas der Erzdiözese Wien und der Diözese St. Pölten sowie die Diakonie zuständig.
Für Hilfen aus dem Fonds kommen Menschen infrage, deren Hauptwohnsitz in Niederösterreich liegt, die von Armut bedroht sind und deren Zugang zu Energie für den Alltag unsicher ist.
Die Caritas ist unter der Hotline 05/1776-300 von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
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