Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
KI-generiertes Bild: Ein Mann bedient das Display eines wandhängenden Heizkessels.KI-Bild

Registrierungen sind ab 2. November möglich. Leistungen ab 7. Oktober sind rückwirkend förderfähig.

Die bundesweite Sanierungsoffensive enthält nun festgelegte Förderbedingungen für den Kesseltausch und den Sanierungsbonus. Die reguläre Antragstellung für die Förderungen 2027 beginnt am 4. Jänner 2027. Die Förderungen kommen für Personen infrage, denen Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser gehören. Für Fragen zum Heizungstausch oder zur Sanierung können sich Interessierte ohne Kosten an die Energieberatung Niederösterreich wenden.

Für fossile Heizkessel in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern startet die Anmeldung zur Förderung vor dem regulären Termin. Anmeldungen sind ab 2. November möglich. Die Frist dafür läuft am 31. Dezember 2026 aus. Auch Leistungen ab dem 7. Oktober 2026 können rückwirkend in die Förderung einbezogen werden. Geld aus abgesagten Vorhaben und Projekten, die nicht zustande kamen, machte das zusätzliche Zeitfenster möglich. Für 2027 sind bei Holzheizungen bereits 6.000 Euro angesetzt. Wärmepumpen sind mit 5.000 Euro veranschlagt, Fernwärme mit 4.000 Euro. Zusätzliche Zuschüsse kommen bei Solarthermie oder Tiefenbohrungen in Betracht, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch Anträge für 2027 setzen ein Energieberatungsprotokoll voraus.

Thermische Gebäudesanierungen können mit einer Förderung von höchstens 20.000 Euro unterstützt werden. Sanierungsarbeiten an einzelnen Gebäudeteilen können eine Förderung von maximal 4.000 Euro erhalten. Eine Senkung des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent durch eine Teilsanierung eröffnet die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 10.000 Euro. Eine umfassende Sanierung ermöglicht eine Förderung von maximal 20.000 Euro, wenn sie dem klimaaktiv-Standard entspricht. Wird ein guter Standard erfüllt, sind höchstens 15.000 Euro möglich. Sie kann höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten ausmachen.

Ab 2027 muss der Antrag vor Beginn der Umsetzung eingereicht werden. Danach folgen die Genehmigung und die Endabrechnung. Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen, die ab der Antragstellung erfolgen. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf verwies auf die Entwicklung der Heizungen in Niederösterreich: Die Zahl der Ölheizungen hat sich in den vergangenen fünf Jahren auf knapp 54.000 halbiert. Die Zahl der installierten Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast versiebenfacht und liegt bei rund 153.000 Anlagen.

Fehler entdeckt? So gehen wir mit Fehlern um

Lass Deine Reaktion da

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.