Kesseltausch-Förderung startet am 2. November erneut
KI-Bild Ab 2. November können private Haushalte wieder Förderungen für den Umstieg von fossilen Heizungen beantragen. Für Wärmepumpen sind 5.000 Euro vorgesehen.
Ab 2. November können sich private Haushalte wieder für die Förderungsaktion „Kesseltausch 2026“ registrieren und Unterstützung für den Umstieg von einer fossilen Heizung beantragen. Gefördert werden der Anschluss an Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe.
Die Neuauflage richtet sich an Privatpersonen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Berücksichtigt werden Lieferungen und Leistungen ab dem 7. Oktober 2026. Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig sagt, der Neustart ermögliche Haushalten, den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme noch 2026 fortzusetzen.
Die Förderungspauschale hängt vom Heizsystem ab
Für einen Anschluss an Nah- oder Fernwärme beträgt die Pauschale 4.000 Euro. Für Wärmepumpen sind 5.000 Euro vorgesehen, für Holzheizungen 6.000 Euro. Der Bohrbonus für Wärmepumpen und der Solarbonus bleiben bestehen.
Die für 2026 vorgesehenen Budgetmittel waren Mitte des Jahres ausgeschöpft. Durch Projektstornierungen, nicht umgesetzte Vorhaben und verfallene Registrierungen wurden innerhalb des Zusagerahmens für 2026 wieder Genehmigungsmöglichkeiten frei. So können Haushalte noch vor dem Start der Sanierungsoffensive 2027 Unterstützung beim Wechsel auf ein klimafreundliches Heizsystem erhalten. Die Förderungshöhen entsprechen bereits dem für die Sanierungsoffensive 2027 vorgesehenen Niveau und bleiben 2027 unverändert.
Anträge sind längstens bis Ende 2026 möglich
Nach der Registrierung haben Antragstellerinnen und Antragsteller höchstens neun Monate Zeit, den Kesseltausch umzusetzen und den Förderantrag einzureichen. Bei der Antragstellung muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Förderung ausgezahlt. Registrierungen und Anträge sind bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel möglich, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Neue Förderanträge für 2027 können ab 4. Jänner 2027 gestellt werden.
Totschnig zufolge trägt jeder getauschte fossile Kessel dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern. Er verwies außerdem auf heimische erneuerbare Energie sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung und des heimischen Handwerks.
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