Froschquaken in Pasching bleibt nach OGH-Entscheid erlaubt
KI-Bild Der Nachbar scheiterte mit seiner Revision. Zuvor hatte ein Gericht die Teichbesitzer zu weniger nächtlichem Quaken verpflichtet.
Über mehrere Jahre stritten die Beteiligten über das nächtliche Quaken an einem Schwimmteich in Pasching. Ein Nachbar hatte wegen der Geräusche der Frösche geklagt. Ein früheres Urteil verpflichtete die Teichbesitzer, das Quaken zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu dämpfen. Wie diese Vorgabe konkret umgesetzt werden sollte, blieb darin offen. Später kassierte das Landesgericht Linz das frühere Urteil.
Die Revision des Nachbarn gegen die Entscheidung des Landesgerichts Linz blieb vor dem Obersten Gerichtshof erfolglos. Damit blieb das Urteil des Landesgerichts bestehen. Nächtliches Froschquaken ist an dem Schwimmteich erlaubt.
Die Frösche, für die Naturschutz gilt, haben sich den Schwimmteich selbstständig als Lebensraum erschlossen. Die Teichbesitzer hatten daran keinen Anteil.
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