Innsbruck vergibt städtische Ehrungen an 19 Menschen

17 Personen erhielten Ehrenzeichen. Francesca Ferlaino bekam den Ehrenring, Wolfgang Fleischhacker das Verdienstkreuz.
Beim Ehrungsabend am 5. November stellte die Stadt Innsbruck 19 Frauen und Männer für ihre besonderen Leistungen, Verdienste und ihr Wirken für die Gemeinschaft in den Mittelpunkt. Die Feier fand im Kaisersaal des Stiftskellers statt. 17 Personen erhielten Ehrenzeichen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Kultur und Sport.
Verdienstmedaillen gingen an Michael Zagrajsek, Albert Pfeifhofer und die Firma Stastny Optik. Sultan Pehlivan, Hubert Holzbaur, Karl Gstrein und Helmuth Müller erhielten Wirtschaftsehrenzeichen. Bernhard Winterle, Lara Michaela Kipp und Richard Kössler wurden mit Sportehrenzeichen ausgezeichnet. Sozialehrenzeichen erhielten Margit Schäfer, Zöhre Doğan, Johannes Kuba und Thanh Pham-Bui. Kulturehrenzeichen gingen an Elisabeth Grassmayr, Ursula Beiler und Alexander Weber.
Die Quantenphysikerin Francesca Ferlaino ist Ehrenringträgerin 2026 der Stadt Innsbruck und die jüngste Frau mit dieser Auszeichnung. Insgesamt gibt es 84 Trägerinnen und Träger des Ehrenrings, darunter zehn Frauen.
Wolfgang Fleischhacker, Rektor emeritus der Medizinischen Universität Innsbruck, nahm das Verdienstkreuz entgegen. Es zählt nach der Ehrenbürgerschaft und dem Ehrenring zu den höchsten Auszeichnungen der Stadt Innsbruck und wurde erstmals 1980 verliehen.
Das Stadtrecht nennt Voraussetzungen für Ehrungen
Das Innsbrucker Stadtrecht ermöglicht Ehrungen für Personen mit besonderen Verdiensten um die Stadt oder für Personen, die das Ansehen der Landeshauptstadt gefördert haben. Auszeichnungen in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Wirtschaft werden dem Gemeinderat vorgeschlagen. Das Verdienstkreuz kann der Gemeinderat Personen mit besonderen Verdiensten um die Stadt verleihen. Für den Ehrenring kommen außerordentliche Leistungen, vorbildliche Pflichterfüllung oder eine Steigerung des Ansehens der Stadt im In- oder Ausland als Kriterien infrage. Die Ehrungen begründen weder Sonderpflichten noch Sonderrechte.
Der Gemeinderat beschloss die Ehrungen vom 5. November 2026 in seiner Sitzung am 16. Juli 2026.
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