Sicherheitsbereich und Straßensperre gelten bei Sturm-Spiel in Graz

Für Sturm gegen NK Celje gelten am 5. November ein Sicherheitsbereich und eine Sperre der Liebenauer Hauptstraße. Der Fanmarsch beeinträchtigt mehrere Linien.
Für das Spiel des SK Puntigamer Sturm Graz gegen NK Celje in der UEFA Europa League verordnet die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Steiermark gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau. Er gilt am Donnerstag, 5. November 2026, von 15 Uhr bis Freitag, 6. November, 1 Uhr.
Die Grenze verläuft von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151 über die Evangelimanngasse, die Münzgrabenstraße und die Harmsdorfgasse bis Nr. 12 an der Kreuzung mit der Weinholdstraße. Weiter geht es über die Weinholdstraße bis Nr. 31 und die Dr.-Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung mit der Lortzinggasse. Von dort führt die Grenze über die Lortzinggasse bis zur Paul-Ernst-Gasse, nach Süden bis zur Karl-Huber-Gasse 11 und nach Westen bis zur Raiffeisenstraße 198. Auf dieser Straße verläuft sie nach Norden bis Haus Nr. 166 bei der Kirche und nach Nordwesten bis zur Kreuzung mit der Lisztgasse. Über die Kollowitzgasse geht es bis zur Eduard-Keil-Gasse und nach Westen bis zur Kasernstraße. Die Grenze folgt der Kasernstraße nach Norden bis zur Senefeldergasse, führt schräg über die Dauerkleingartenanlage zur Raiffeisenstraße 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151.
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen aus dem Sicherheitsbereich wegweisen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum begehen oder begangen haben. Für diese Personen ist das Betreten des Bereichs verboten. Wer trotz Betretungsverbots hineingeht, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dafür drohen Geldstrafen bis zu 1.000 Euro oder, wenn die Geldstrafe nicht eingebracht werden kann, eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen. Setzen Personen ihre strafbare Handlung trotz Abmahnung fort, können sie festgenommen werden.
GAK-Fanmarsch beeinträchtigt mehrere Linien
Die GAK-Fans gehen gegen 14 Uhr vom Kaiser-Josef-Platz über die Münzgrabenstraße zum Stadion. Während des Fanmarsches kommt es zu Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen auf Linie 23 am Dietrichsteinplatz, auf den Linien 16 und 66 in der Münzgrabenstraße sowie auf Linie 4 im Stadionbereich.
Die Liebenauer Hauptstraße ist am 5. November von 13 bis 23 Uhr zwischen der Liebenauer Tangente und der Karl-Huber-Gasse in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Straßenbahnlinie 4 fährt nach Liebenau. Zwischen etwa 15.30 und 17 Uhr werden drei zusätzliche Einschubwagen vom Jakominiplatz zum Stadion Liebenau eingesetzt. Abgesehen von verkehrs- und polizeibedingten Anhaltungen während des Fanmarsches sollte der Straßenbahnbetrieb einigermaßen laufen.
Graz Linien halten Einschubbusse bereit. Sollte die Polizei den Bereich um das Stadion sperren, fahren diese Busse für die Linie 4 vom Jakominiplatz über die Raiffeisenstraße nach Liebenau und retour. Für die Rückreise in die Stadt stehen nach dem Match ab etwa 19 Uhr zusätzlich sechs Einschubstraßenbahnen und drei Gelenkbusse ab Stadion Liebenau bereit. Sie ergänzen die regulären Kurse der Linie 4.
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