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Bewaffneter Polizist in taktischer Ausrüstung steht vor einem Steinbauwerk mit weiteren Beamten im HintergrundBild mit KI erstellt

Am Landesgericht Klagenfurt startet am 27. Mai der Prozess gegen den 23-jährigen Syrer zum Villach-Anschlag. Für das Verfahren sind strenge Sicherheitsvorgaben vorgesehen.

Am Landesgericht Klagenfurt startet am 27. Mai der Prozess gegen den 23-jährigen Syrer im Zusammenhang mit dem Villach-Anschlag vom 15. Februar 2025.

Die Anklage umfasst terroristische Straftaten, Mord sowie mehrere Mordversuche. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sollen die Taten geeignet gewesen sein, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens auszulösen. Außerdem soll der Angeklagte darauf abgezielt haben, die Zivilbevölkerung einzuschüchtern.

Rund um das Geschworenenverfahren werden am Landesgericht Klagenfurt außergewöhnliche Sicherheitsvorgaben umgesetzt. Präsidialrichter Christian Liebhauser-Karl verwies dabei auf die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten sowie auf die Tat, die als Attentat auf offener Straße eingeordnet wird.

Einen Sicherheitsaufwand dieser Größenordnung habe es am Landesgericht Klagenfurt in jüngerer Vergangenheit nicht gegeben, erklärte der Präsidialrichter.

Verhandelt wird am 27. und 28. Mai in den Sälen 10 und 29. Bild- und Tonaufnahmen sind im gesamten Gerichtsgebäude untersagt.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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