Kärntner Landesregierung korrigiert Verordnung zu Bezügen von Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten
Die Kärntner Landesregierung hat einen Redaktionsfehler in der Gemeinde-Beitragsanpassungs-Verordnung 2026 behoben. Ab 1.
Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung der Kärntner Gemeinde-Beitragsanpassungs-Verordnung 2026 beschlossen.
Damit wird ein redaktioneller Fehler korrigiert. Die bereits vorgesehene Anpassung der Bezüge ab 1. Juli 2026 gilt nun auch für Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten vollständig und korrekt.
Korrektur des Betrags
Der Betrag für Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten wird im Kärntner Gemeindemitarbeiter:innengesetz von 884,12 Euro auf 913,30 Euro angehoben. Die Novelle tritt ebenfalls am 1. Juli 2026 in Kraft.
Gemeindereferentin Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger betont: „Verlässlichkeit und Fairness müssen auch im Detail stimmen. Wenn eine Anpassung für Gemeindebedienstete, Lehrlinge sowie Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten vorgesehen ist, dann muss sie auch sauber und vollständig umgesetzt werden.“
Die Kärntner Gemeinde-Beitragsanpassungs-Verordnung 2026 wurde bereits im Jänner kundgemacht und sieht eine Erhöhung der Monatsbezüge um 3,3 Prozent vor. Diese Regelung gilt auch für Lehrlinge und Ferialpraktikantinnen sowie Ferialpraktikanten.
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen entstehen nicht. Für das Jahr 2026 werden die Personalkosten auf Grundlage der Lohnerhöhung von 3,3 Prozent ab 1. Juli 2026 mit rund 435 Millionen Euro geschätzt. Die geschätzte Steigerung gegenüber 2025 beträgt rund 7,06 Millionen Euro.
Der Verordnungsentwurf wurde im April zur Begutachtung versendet. Inhaltliche Stellungnahmen sind nicht eingelangt, redaktionelle Anmerkungen des Verfassungsdienstes wurden eingearbeitet.
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