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Richter und Anwälte sitzen im Gerichtssaal des Landesgerichts Klagenfurt während einer VerhandlungBild mit KI erstellt

Am Landesgericht Klagenfurt wurde der Prozess gegen einen Kärntner Arzt fortgesetzt. Nach Zeugenaussagen erfolgte eine neuerliche Vertagung.

Der Freitag brachte am Landesgericht Klagenfurt die Fortführung eines Verfahrens gegen einen Arzt aus Kärnten. Dieser soll Patienten Infusionen verabreicht haben, die er selbst aus Katzenkralle hergestellt hatte.

Zwei Todesfälle stehen im Raum. Die Anklagebehörde lastet dem Beschuldigten grob fahrlässige Tötung bezüglich eines an Krebs erkrankten Mädchens sowie eines Tätowierers an. Zusätzlich wird ihm die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit anderer Patienten vorgeworfen.

Ausgesagt haben frühere Patienten, dass sie die genaue Mischung der verabreichten Infusionen zu keinem Zeitpunkt in Frage stellten. Die Mutter eines Mädchens, das mit 14 Jahren an Krebs verstarb, erzählte von 800 Euro, die für acht Infusionen mit Vitamin C und Katzenkralle-Extrakt gezahlt wurden. Die Behandlung sei später eingestellt worden, da sie keinen Erfolg zeigte.

Nebenwirkungen wie ein Hitzegefühl oder Druck in den Augen wurden von weiteren Zeugen beschrieben. Vertrauen in den früheren Intensivmediziner führte dazu, dass weder die Infusionen noch deren Herstellung hinterfragt wurden.

Sämtliche Vorwürfe wies der Angeklagte von sich. Nach der Aussage der Witwe eines Tätowierers, der nach einer Infusion verstarb, erfolgte eine neuerliche Vertagung der Verhandlung.

Die Unschuldsvermutung gilt.

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