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Aktenstapel und lose Dokumente liegen auf einem Tisch in einem leeren Klassenzimmer

Schulbediensteten drohen dienstrechtliche Konsequenzen, weil Hinweise auf mögliche Belästigungen durch einen Religionslehrer nicht weitergegeben wurden.

Nach einer internen Prüfung der Bildungsdirektion Salzburg drohen Beschäftigten einer Volksschule dienstrechtliche Konsequenzen. Sie sollen Hinweise auf mögliche Belästigungen von Kindern durch einen Religionslehrer nicht an die zuständigen Stellen weitergegeben haben.

Eltern hatten sich bereits vor rund zehn Jahren über den Volksschullehrer beschwert. Der Lehrer soll ihre Kinder belästigt haben.

Im vergangenen Herbst wurden erneut ähnliche Hinweise bekannt. Auch diese erreichten die zuständigen Stellen offenbar nicht.

Mündliche Meldungen nicht weiterverfolgt

Bildungsdirektor Rudolf Mair erklärte, Beschwerden über mögliche unangemessene Berührungen würden häufig nicht ausreichend ernst genommen. An der Schule seien mündliche Meldungen eingelangt, die nicht entsprechend dem vorgesehenen Ablauf weiterverfolgt worden seien.

In den Akten findet sich nach Angaben Mairs kein Vermerk darüber, dass das Kinderschutzteam informiert wurde. Personen an der Schule, die von den Vorwürfen wussten und die Hinweise nicht weitergaben, müssen mit disziplinären Folgen rechnen.

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