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Transparente Babyflasche mit Milch, blauer Messlöffel und offene Dose Babynahrung auf Holztisch.

Eine Familie aus Dornbirn klagt Nestlé wegen BEBA-Pre. Sie fordert Schmerzengeld und Ersatz für Pflegeaufwand.

Eine Familie aus Dornbirn hat gegen Nestlé geklagt. Anlass ist potenziell verunreinigte BEBA-Pre-Säuglingsnahrung. Die Forderungen umfassen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Schmerzengeld und Ersatz für Pflegeaufwand.

Ihr Kleinkind litt nach Angaben der Eltern von Mitte November bis Ende Dezember 2025 täglich an Erbrechen und Atemnot und verlor Gewicht. Nachdem die betreffende Produktcharge nicht mehr gefüttert wurde, gingen die Symptome zurück.

Nestlé weitete den Rückruf im Februar aus

Wegen einer möglichen Verunreinigung mit Cereulid hatte Nestlé Anfang 2026 weltweit Säuglingsnahrung zurückgerufen. Im Februar wurden weitere Chargen in den Rückruf aufgenommen.

Cereulid kann Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Als Ursache der möglichen Verunreinigung wurde ein Reinigungsdefekt in einem Produktionswerk eines Zulieferbetriebs genannt. Nestlé erklärte, Stichproben hätten sehr niedrige Werte ergeben.

Der Rechtsstreit gilt als erster österreichischer Zivilprozess zu dieser zurückgerufenen Säuglingsnahrung. David Janko, der die Familie vertritt, sieht ein starkes Machtungleichgewicht zwischen einer einzelnen Familie und einem weltweit tätigen Konzern.

Janko rechnet mit einer hohen Dunkelziffer betroffener Kinder in Österreich. Im Spätherbst 2025 sei die betroffene Säuglingsnahrung noch flächendeckend im Handel erhältlich gewesen.

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