Heino klagt nach AfD-Beitrag am Landesgericht Innsbruck
In Innsbruck richtet sich Heinos Klage gegen den AfD-Kreisverband Uckermark. Für immateriellen Schaden verlangt er vor Gericht mindestens 30.000 Euro.
Heino bringt den Streit um eine AfD-Wahlwerbung vor das Landesgericht Innsbruck. Verklagt ist der AfD-Kreisverband Uckermark, gefordert werden mindestens 30.000 Euro für immateriellen Schaden.
Manager Helmut Werner bestätigte die Klage und bezifferte die Forderung. Der Sänger wolle nicht dafür verwendet werden, politische Botschaften anderer zu stützen.
Auslöser war ein Beitrag in sozialen Medien vor der Landratswahl in der Uckermark im April. Der AfD-Politiker Felix Teichner stellte darin Heino als jemanden dar, der ihm seine Stimme geben würde.
Werner wies diese Darstellung zurück. Er sieht in der Wahlwerbung die Gefahr, dass Heino dem rechten politischen Lager zugerechnet wird, obwohl er dort aus Werners Sicht nicht hingehört.
Schon im April hatte Heino angekündigt, gegen den Beitrag vorzugehen. Damals war eine Forderung von 250.000 Euro Thema.
Werner verwies auch auf Heinos jüngere politische Äußerungen. Nach seiner Darstellung bekannte sich der Sänger zuletzt bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz.
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