L’amour toujours: Justizministerium nennt 26 Verfahren
Mindestens 26 Verfahren zu rassistisch umgedichteten Liedversionen wurden erfasst. Innsbruck und Graz verzeichneten jeweils fünf Fälle.
Rassistisch umgedichtete Versionen von Gigi D'Agostinos „L'amour toujours“ haben österreichweit mindestens 26 Verfahren ausgelöst. Das Justizministerium übermittelte diese Zahl in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Die Fälle reichen von der Prüfung eines Anfangsverdachts bis zu Verfahren vor Gericht, Verurteilungen blieben selten.
Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weil keine wirksame automatisierte Abfrage möglich war, stützte sie sich im Wesentlichen auf Erinnerungen. Breite Aufmerksamkeit erhielt das Phänomen 2024, nachdem junge Menschen vor einem Lokal auf Sylt die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zu dem Lied gerufen hatten. Seither nahmen entsprechende Vorfälle auch in Österreich zu.
Innsbruck und Graz verzeichneten jeweils fünf Fälle
Mit jeweils fünf Vorgängen waren die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz am häufigsten befasst. In Innsbruck wurde ein Beschuldigter verurteilt. In Graz kam es in keinem der fünf Fälle zu einer Anklage, einer davon datierte bereits aus 2023. In Wien wurden drei Verfahren geführt: Unbekannte Teilnehmer eines Aufmarschs der rechtsextremen Identitären konnten nicht ausgeforscht werden. Ein Verfahren gegen elf Beschuldigte wurde eingestellt, ein weiteres wegen eines auf Instagram veröffentlichten Videos wird noch ermittelt.
Auch Salzburg bearbeitete drei Fälle. Das Landesgericht stellte eines der Verfahren unter Festsetzung einer Probezeit vorläufig ein, für ein weiteres wurde ein Verhandlungstermin angesetzt. Die Staatsanwaltschaft Wels meldete neben dem eingestellten Verfahren zu Gosau einen weiteren Fall mit drei Beschuldigten. Nach einer Anklage wurde einer freigesprochen, gegen einen diversionell vorgegangen und ein weiterer schuldig erkannt.
Verfahren in Leoben endete im November 2025 mit Verurteilung
In Leoben wurde ein Tatverdächtiger angeklagt, weil er ein YouTube-Video mit Ausschnitten aus dem Film „Der Untergang“ und einer abgeänderten Liedversion geteilt haben soll. Nach der Ablehnung eines Diversionsangebots wurde er im November 2025 verurteilt. Das Verfahren zu einem Vorfall bei einem Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz wurde abgebrochen.
Justizministerin Anna Sporrer erklärte, die Parole könne objektiv den Tatbestand der Wiederbetätigung oder Verhetzung erfüllen. Entscheidend seien jedoch die subjektive Tatseite und weitere Umstände, etwa ein Hitlergruß oder zusätzliche einschlägige Aussagen. Der Grünen-Abgeordnete Lukas Hammer sieht ein strukturelles Problem und verlangt ein einheitlicheres Vorgehen der Staatsanwaltschaften. Nach seiner Einschätzung nutzen rechtsextreme und rassistische Netzwerke Lücken gezielt, um Hass zu normalisieren. Die Grünen verweisen zudem auf einen teilweise nicht mehr aktuellen Leitfaden zur Verhetzung aus dem Jahr 2019.
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