Bebauungsplan in Tristach wird ohne Stellungnahmen rechtswirksam
Der Gemeinderat beschloss die öffentliche Auflage des Entwurfs für drei Grundstücke. Berechtigte können schriftlich Stellung nehmen.
Der Gemeinderat von Tristach hat am 9. Juli 2026 die öffentliche Auflage des Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Gp. 828/21, 828/22 und 2250, alle KG Tristach, beschlossen.
Der Entwurf von Raumgis Kranebitter in Lienz trägt das Datum 16. Juni 2026 und die Geschäftszahl 5013ruv/2026. Er liegt von 13. Juli bis einschließlich 10. August 2026 vier Wochen lang öffentlich auf.
Der Bebauungsplan und die Stellungnahme des Raumplaners können während der Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt eingesehen werden.
Der Gemeinderat fasste zugleich gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 den Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans. Dieser wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme einer dazu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Personen mit Hauptwohnsitz in Tristach sowie Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, können bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung nehmen.
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