725 Einbürgerungen in Tirol im ersten Halbjahr 2026
Bild mit KI erstellt Tirol verlieh im ersten Halbjahr 2026 725 Menschen die Staatsbürgerschaft, rund 24 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Im ersten Halbjahr 2026 verlieh Tirol 725 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Im Vergleichszeitraum 2025 waren es 585 Verleihungen, im ersten Halbjahr 2024 488. Das entspricht gegenüber 2025 einem Plus von rund 24 Prozent und gegenüber 2024 von knapp 49 Prozent.
Der für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständige Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth erklärte, die Staatsbürgerschaft stehe am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Er verwies auf die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie auf die sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Einzelfall.
Bis Ende Juli 2026 wurden 1.161 Antragsteller verzeichnet, darunter 365 syrische, 188 afghanische und 122 türkische Staatsangehörige. Im gesamten Jahr 2025 waren es 1.879 Antragsteller, 2024 insgesamt 1.291.
Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.018 Antragsteller registriert, nach 931 im Vergleichszeitraum 2025 und 586 im ersten Halbjahr 2024. Die Zahl der Abweisungsbescheide lag 2026 bislang bei 74, nach 49 im Jahr 2025 und 32 im Jahr 2024. Nach Angaben des Landes nimmt insbesondere die Zahl der Anträge zu, bei denen die gesetzlichen Verleihungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Land verteilt neue Fälle seit November 2025 anders
Seit November 2025 verteilt das Land neue Fälle in der Reihenfolge ihres Einlangens. Dabei werden Beschäftigungsausmaß und weitere Zuständigkeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter berücksichtigt. Dadurch soll die Verteilung der Verfahren ausgewogener werden.
Seit April 2026 ersetzt ein neues Beratungsmodell die individuellen Erstberatungen. Einmal monatlich finden zwei Informationsveranstaltungen für jeweils bis zu 80 Personen statt, eine für Menschen mit internationalem Schutz und eine für Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Gruppenberatung schafft mehr Zeit für Verfahren
Laut der zuständigen Abteilung ist die Qualität der nach den Gruppenberatungen eingebrachten Anträge nicht geringer als nach den früheren Einzelberatungen. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bleibt dadurch mehr Zeit für die Bearbeitung der Verfahren.
Zu den größten Herausforderungen in der Vollziehung zählen laut Land komplexe Verfahren von Personen aus Staaten, in denen notwendige Personenstandsdokumente teilweise nicht verfügbar sind. Hinzu kommen Verfahren zu gesundheitlich begründeten Ausnahmen vom Nachweis der Deutsch- und Geschichtskenntnisse.
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