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Grüne Wiese vor mehreren modernen Wohnhäusern mit wolkenverhangenem Bergmassiv im Hintergrund.

Der Entwurf für die Baulandmobilisierungsabgabe liegt zur Begutachtung vor. Gemeinden könnten sie ab 2032 freiwillig einheben.

Die Tiroler Landesregierung hat den Entwurf für eine Baulandmobilisierungsabgabe in das Begutachtungsverfahren geschickt. Das Gesetz ist für 2027 geplant. Ab 2032 könnten Gemeinden die Abgabe anwenden.

Eine Verpflichtung zur Einhebung ist nicht vorgesehen. Ein Gemeinderat müsste die Abgabe jeweils per Verordnung beschließen. Die Einnahmen sollen vollständig bei der betreffenden Gemeinde bleiben. Den konkreten jährlichen Pauschalbetrag würde jede Gemeinde selbst festlegen, innerhalb vorgegebener Mindest- und Höchstwerte, die sich am örtlichen Grundpreisniveau orientieren.

Betroffen sein könnten unbebaute Flächen, die als Wohn- oder Mischgebiet gewidmet sind und über längere Zeit nicht genutzt werden. Voraussetzung ist, dass keine anerkannten familiären, betrieblichen, rechtlichen oder sonstigen Gründe gegen eine Nutzung vorliegen.

Ausgenommen sind unter anderem Flächen für den Eigenbedarf, landwirtschaftliche Betriebsflächen, Grundstücke in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb sowie Liegenschaften in Verlassenschaftsverfahren. Befreit bleiben auch Grundstücke von Gemeinden, gemeinnützigen Bauvereinigungen, dem Tiroler Bodenfonds und dem Landeskulturfonds. Eine Befreiung ist zudem bei befristeten Widmungen, Raumordnungsverträgen, Bausperren sowie Umlegungs- oder Zusammenlegungsverfahren vorgesehen. Gleiches gilt, wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer eine Rückwidmung in Freiland anregen oder ihr zustimmen.

Bodenfonds soll neu ausgerichtet werden

Mit der Abgabe ist eine Reform des Tiroler Bodenfonds verbunden. Im Herbst 2026 sollen die Neuausrichtung beschlossen und das Tiroler Raumordnungsgesetz geändert werden. Bis 2030 soll der Fonds in möglichst vielen Gemeinden tätig sein, strategische Flächen sichern und langfristige Bodenreserven aufbauen. Zudem sollen Leerstände und ungenutzte Liegenschaften wieder genutzt sowie Ortskerne gestärkt werden.

Die Landesregierung ordnet das Vorhaben ihrer Wohnbauoffensive zu. Dazu zählen auch Wohnbauförderung, gemeinnütziger Wohnbau, Vertragsraumordnung sowie Maßnahmen zur besseren Nutzung bestehender Gebäude und Flächen.

Geteilte Reaktionen

SPÖ und Arbeiterkammer bewerten die Abgabe grundsätzlich als Möglichkeit, brachliegende Bauflächen für den Wohnbau zu aktivieren. Die Arbeiterkammer verweist zugleich darauf, dass die zahlreichen Ausnahmen in der Praxis beobachtet werden müssten. Grüne, NEOS und Liste Fritz kritisieren vor allem die Freiwilligkeit für Gemeinden, den Start ab 2032 und die Ausnahmeregelungen. Die Grünen wollen im Begutachtungsverfahren Änderungsvorschläge vorlegen. Die FPÖ will die Stellungnahmen und den Gesetzentwurf zunächst prüfen.

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