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Aufgeklappter Laptop, Smartphone, Brieftasche mit Kreditkarten und aufgeschlagenes Notizbuch auf einem Holztisch vor einem Sofa.

Bei erheblicher Beeinträchtigung durch Waldbrände ist bei Pauschalreisen ein kostenloser Rücktritt möglich, auch ohne Reisewarnung.

Der ÖAMTC berichtet von schweren Waldbränden in Frankreich, Spanien und Italien, die Hunderttausende zur Evakuierung zwingen. Anhaltende Hitze und Trockenheit erhöhen in Europa die Waldbrandgefahr und können geplante Reisen erheblich beeinträchtigen.

Bei Pauschalreisen ist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn die Reise oder die Anreise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände wie Waldbrände erheblich beeinträchtigt oder unmöglich ist. Dafür ist keine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums erforderlich.

Beginnt der Urlaub erst in zwei Wochen, sollten Reisende die Lage beobachten. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort besteht und es dort keine Beeinträchtigungen wie starke Rauchentwicklung oder Straßensperren gibt.

Bei Einschränkungen im Reiseverlauf, etwa durch die Sperre von Sehenswürdigkeiten, kann eine Preisminderung infrage kommen. Bei Individualreisen ist ein kostenloser Rücktritt vom Flug meist nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, richtet sich nach nationalem Recht oder Kulanzlösungen. Ohne Stornokosten kann zurückgetreten werden, wenn die Unterkunft direkt betroffen ist oder in unmittelbarer Nähe Gefahr droht.

Treten Naturkatastrophen während einer Pauschalreise auf, muss der Veranstalter den Rücktransport organisieren und die Kosten tragen. Eine teilweise Rückerstattung der Reisekosten ist möglich. Individualreisende sollten mit ihrer Reiseversicherung klären, ob diese die Kosten eines Reiseabbruchs im konkreten Fall übernimmt.

Ist eine Rückreise wegen gesperrter Flughäfen nicht möglich, müssen Airlines oder Reiseveranstalter für Betreuung sorgen, etwa mit Mahlzeiten, und zusätzlich notwendige Übernachtungen übernehmen.

Der ÖAMTC empfiehlt die Reiseregistrierung beim BMEIA sowie regelmäßige Informationen zur Lage am Urlaubsort, etwa über den Reise-Radar in der App Meine Reise oder unter oeamtc.at/reiseradar. Bei rechtlichen Fragen beraten die Juristinnen und Juristen des Mobilitätsclubs kostenlos. ÖAMTC-Mitglieder erhalten bei Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten Unterstützung im In- und Ausland.

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