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Ein Wolf mit grauem und braunem Fell steht auf Felsen und blickt in die Kamera.Bild mit KI erstellt

Die Verordnung gilt bis 29. September 2026. In St. Sigmund wurden ein totes, vier weitere tote und vier verletzte Schafe aufgefunden.

Die Tiroler Landesregierung hat eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen.

Sie trat mit der Kundmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 29. September 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von St. Sigmund wurde am Montag ein totes Schaf aufgefunden. Am Dienstag wurden vier weitere tote sowie vier verletzte Schafe aufgefunden.

Die Tiere wurden an beiden Tagen amtstierärztlich begutachtet. Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.

Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Bildmaterial ist für die fachliche Beurteilung besonders wichtig.

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