Abschussverordnung für Schadwolf im Bezirk Imst erfüllt
Bild mit KI erstellt Die Jägerschaft erfüllte die Abschussverordnung für einen Schadwolf am Freitagabend im Bezirk Imst. Die Verordnung wird aufgehoben.
Die Jägerschaft erfüllte am Freitagabend im Bezirk Imst die Abschussverordnung für einen Schadwolf. Die Verordnung wird in weiterer Folge aufgehoben.
Die Tiroler Landesregierung hatte die Verordnung am Mittwoch, 5. August 2026, für Teile der Bezirke Innsbruck-Land und Imst erlassen.
Zuvor war es im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Bezirk Innsbruck-Land in Grenznähe zum Bezirk Imst zu mehreren Rissereignissen gekommen. Die Tiere wurden amtstierärztlich begutachtet. Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.
Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung, Spuren, Sichtungen oder andere Hinweise auf die Präsenz großer Beutegreifer möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Bildmaterial ist für die fachliche Beurteilung besonders wichtig.
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