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Littering: In der Schweiz drohen bis zu 250 Franken BußeBild mit KI erstellt

In der Schweiz gelten seit Anfang August einheitliche Littering-Regeln mit Bußen bis 250 Franken. Der ÖAMTC warnt auch vor Müll aus Autos.

Der ÖAMTC weist auf Strafen für Littering in Österreich und in Urlaubsländern hin. Littering bezeichnet das achtlose Wegwerfen von Müll im öffentlichen Raum, das in vielen Ländern streng geahndet wird.

In Österreich ist das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Das achtlose Entsorgen von Müll kann als Verwaltungsübertretung geahndet werden.

In der Schweiz gelten einheitliche Regeln gegen Littering

In der Schweiz gelten seit Anfang August erstmals landesweit einheitliche Regelungen gegen Littering. Je nach Art und Menge des weggeworfenen Abfalls können Geldstrafen von bis zu 250 Schweizer Franken verhängt werden. Für die illegale Entsorgung größerer Abfallmengen sind deutlich höhere Strafen vorgesehen. Die Bestimmungen gelten auch für Urlauberinnen und Urlauber.

In Frankreich droht für weggeworfene Zigarettenstummel, Verpackungen oder andere Abfälle im öffentlichen Raum eine Sofortstrafe von 135 Euro. Bei schwereren Verstößen können die Strafen auf bis zu 1.500 Euro steigen. In Italien liegen die vorgesehenen Geldbußen für Zigarettenstummel, Kaugummis, Kassenzettel und andere Kleinabfälle zwischen 30 und 150 Euro.

In Singapur drohen für Littering hohe Geldstrafen. Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter können zusätzlich zu einer „Corrective Work Order“ verpflichtet werden und müssen Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum leisten.

Müll aus fahrenden Fahrzeugen zu entsorgen, ist verboten und kann andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Getränkebecher, Sackerl oder andere Gegenstände können auf der Fahrbahn oder auf Fahrzeugen landen und kritische Situationen verursachen. Noch glühende Zigarettenstummel können Motorradfahrende verletzen, weggeworfene Gegenstände können die Sicht anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

In Österreich können je nach Sachverhalt straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und landesrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen. In Wien sieht das Reinhaltegesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro vor. Auch eine Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz kommt in Betracht.

Der ÖAMTC empfiehlt, Abfälle auf längeren Autofahrten bis zur nächsten Rastmöglichkeit im Fahrzeug aufzubewahren und danach ordnungsgemäß zu entsorgen. Informationen zu Urlaubsländern bietet der Club in der Länder-Info und in der App „Meine Reise“.

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