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Schwarzer Aktenordner liegt auf einem Tisch in einem leeren Gerichtssaal mit HolzvertäfelungBild mit KI erstellt

Für Donnerstag ist am Wiener Landesgericht ein Mordprozess gegen einen 61-Jährigen angesetzt, dem die Tötung einer 87-Jährigen vorgeworfen wird.

Für den 13. August ist am Wiener Landesgericht ein Geschworenenverfahren gegen einen 61-Jährigen angesetzt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihn wegen Mordes angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, am 19. Jänner 2026 eine 87-jährige Bewohnerin einer Seniorenresidenz in Wien-Döbling getötet zu haben.

Nach der Anklage suchte der Mann die Frau in ihrem Zimmer auf, stieß sie auf das Bett, würgte sie und erstickte sie mutmaßlich mit einem Kopfpolster. Anschließend soll er den Zimmertresor geöffnet sowie Schmuck und zumindest 500 Euro Bargeld an sich genommen haben. Am nächsten Morgen wurde die 87-Jährige mit einer über den Kopf gezogenen Bettdecke gefunden. An Polster und Decke waren Blutspuren, zudem steckten mehrere Ringe in ihrem Hals.

Ermittlungen führten zu DNA-Spuren und Videoaufnahmen

Am 19. Jänner war der 61-Jährige mit einem Blumenstrauß in der Seniorenresidenz gesehen worden. Videoaufnahmen und DNA-Spuren erhärteten den Verdacht gegen ihn. Die Obduktion stellte einen Bruch des Schildknorpels, vier gebrochene Rippen sowie Hämatome und Kratzer im Gesicht fest. Dazu kamen Blutunterlaufungen an Oberarm, Unterarm und Handrücken.

Der Angeklagte bestreitet, die Frau getötet zu haben. Er gab an, sie lediglich um Geld gebeten zu haben. Bei seiner Einvernahme erklärte er außerdem, er habe sich am 19. Jänner bei der 87-Jährigen entschuldigen wollen. Die Ringe habe die Frau geschluckt, weil sie befürchtet habe, er werde ihr den Schmuck wegnehmen.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann eine Persönlichkeitsstörung und Zurechnungsfähigkeit. Zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes beantragte die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Absatz 2 StGB. Die Anklage umfasst zudem schweren Betrug im Dezember 2024 und Einbruchsdiebstahl.

Frühere Betrugsverurteilung brachte viereinhalb Jahre Haft

Der 61-Jährige war Anfang Juni 2020 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einer Bewohnerin desselben Heims mit falschen Versprechungen mehr als 180.000 Euro herausgelockt und einer weiteren Bekannten 50.000 Euro entlockt. Seit Dezember 2024 soll er sich beim späteren Opfer wiederholt Geld ausgeborgt und ihr mehr als 20.000 Euro geschuldet haben. Die beiden kannten einander seit Längerem, weil eine Verwandte seiner Lebensgefährtin in der Residenz lebt.

Ende Jänner wurde der Mann festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er erklärte, spielsüchtig zu sein und hohe Schulden zu haben. Einen aufrechten Wohnsitz in Österreich hatte er nicht, einer geregelten Tätigkeit ging er nicht nach. Nach dem Verbrechen überprüfte die Seniorenresidenz ihre Sicherheitsvorkehrungen. Zeitweise waren mehrere Securitys im Pflegeheim im Einsatz, später wurden sie auf Wunsch der 260 Bewohner wieder abgezogen. Mit einem Urteil wird am späten Nachmittag gerechnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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