Waschstraße: Betreiber müssen Funktion nachweisen
Bild mit KI erstellt Bei technischen Störungen in der Waschstraße müssen Betreiber die ordnungsgemäße Funktion nachweisen. Der ÖAMTC rät, Beweise zu sichern.
Kratzer sowie beschädigte Außenspiegel, Antennen oder Scheibenwischer können nach einem Besuch in der Waschstraße auftreten. Ob Betreiber für Reparaturkosten aufkommen müssen, hängt davon ab, wodurch der Schaden verursacht wurde.
Für außen angebrachte Fahrzeugteile wie Spiegel, Antennen oder Wischer wird laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Waschstraßen nicht gehaftet, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Der ÖAMTC empfiehlt, Spiegel und Wischer einzuklappen, die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben und das Fahrzeug nach den Anweisungen der Anlage zu positionieren. Wer diese Vorgaben nicht beachtet und einen Schaden feststellt, kann in der Regel keine Forderungen geltend machen.
Betreiber tragen bei technischen Störungen die Beweislast
Zwischen Kundinnen und Kunden sowie Betreibern besteht ein Werkvertrag. Verursacht eine technische Störung der Waschanlage einen Schaden, müssen die Betreiber wegen einer Vertragsverletzung nachweisen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert hat. Gelingt das nicht, können sie haftbar gemacht werden.
Der ÖAMTC rät, beschädigte Teile, Fotos, Zeug:innen und den Kassabeleg zu sichern. Diese Belege können auch helfen, das gewählte Waschprogramm zu rekonstruieren. Beschädigt jemand durch falsche Fahrzeugpositionierung die Anlage, haftet die Haftpflichtversicherung der zulassungsbesitzenden Person. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht bei den Betreibern geltend gemacht werden können, kommt in der Regel eine vorhandene Kaskoversicherung auf, wobei ein Selbstbehalt anfallen kann.
Der ÖAMTC rät vom Autowaschen auf öffentlichem Grund oder in der eigenen Einfahrt ab. Bei gröblicher Verschmutzung der Straße können bis zu 72 Euro Strafe fällig werden. In Waschstraßen werden etwa Ölrückstände aufgefangen und gelangen nicht ins Grundwasser oder die Kanalisation. Als Alternative nennt der ÖAMTC Selbstbedienungs-Lanzenwäschen. Bei Family-Vans oder SUVs kann die Reinigung des Daches schwierig sein. Clubmitglieder können sich bei Problemen kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.
Deine Meinung zu diesem Artikel?
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.




Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.