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Antragsloser Zuschuss für Betriebe im Krisenfall vorgesehenBild mit KI erstellt

Für stromverbrauchende Unternehmen von KMU bis Industrie ist im Krisenfall ein einheitlicher Zuschuss pro Kilowattstunde vorgesehen.

Für stromverbrauchende Unternehmen von KMU bis Industrie ist im Krisenfall ein einheitlicher, antragsloser Zuschuss pro Kilowattstunde vorgesehen.

WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger erklärte zu den vorgestellten Maßnahmen, die Unterstützung müsse bei einem Krisenniveau der Strompreise rasch, treffsicher und unbürokratisch bei den Betrieben ankommen. Dies schaffe Sicherheit und schütze die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Nach Danningers Angaben steigen die Energiepreise wieder massiv und belasten Unternehmen aller Größen und Branchen. Die WKÖ verlangt, Unternehmen in einer akuten Krise angemessen zu entlasten, ohne sie mit Anträgen, komplexen Verfahren oder langen Bearbeitungszeiten zu belasten. Sie fordert Klarheit und Planbarkeit.

WKÖ verlangt gesetzliche Verankerung

Im Rahmen der Industriestrategie wurden die Einführung eines Industriestrompreises sowie die Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation für die Jahre 2027 bis 2029 vereinbart.

Danninger fordert, Industriestrompreis und Strompreiskompensation rasch gesetzlich zu verankern. Bürokratische Hürden müssten dabei so weit wie möglich vermieden werden. Er verlangt zudem wirksame Entlastung für die energieintensive Wirtschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich in Europa und weltweit zu sichern.

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