Covid-Förderungen: Ansprüche auf 158,8 Millionen Euro Rückzahlung festgestellt
Bild mit KI erstellt Ansprüche auf 158,8 Millionen Euro Rückzahlung wurden festgestellt. Mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen sind erfolgt.
Das Finanzministerium muss dem Parlament zweimal jährlich über den Stand der Liquidation der COFAG und die Auswirkungen finanzieller Maßnahmen berichten.
Der nun übermittelte Bericht weist bis zum Stichtag 30. Juni 2026 Rückerstattungsansprüche von 158,8 Millionen Euro aus. Die Ansprüche betreffen zu Unrecht erhaltene finanzielle Leistungen.
Finanzverwaltung überprüfte 105 Unternehmensverbünde
Die COFAG wurde im März 2020 als Sondergesellschaft der Republik Österreich zur Bewältigung der Corona-Krise gegründet. Im Sommer 2024 wurde ihre Auflösung eingeleitet. Seither ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung und Überprüfung der Maßnahmen zuständig.
Im Zusammenhang mit den 16.800 Fällen, die nach dem COFAG Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz an das Finanzministerium zur Prüfung übergeben wurden, sowie bei allgemeinen Prüfungen führte die Finanzverwaltung bisher mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen durch. In den vergangenen sechs Monaten kamen rund 2.400 Prüfungen hinzu.
Zu den Prüfungen gehören auch die Bestimmungen zu Unternehmensverbünden. Der OGH bestätigte im April 2026 das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der Obergrenzenrichtlinien. Bis Juni 2026 überprüfte die Finanzverwaltung 105 von 193 Unternehmensverbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen. Dabei stellte sie ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Millionen Euro fest.
Finanzminister Markus Marterbauer erklärte, richtliniengemäß erhaltene Unterstützungen seien zu Recht bezogen worden. Wer Förderungen zu Unrecht erhalten habe, müsse mit Rückforderungen rechnen. Marterbauer nannte dies gerecht.
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