Drei chilenische Tatverdächtige nach 19 Wohnraumeinbrüchen festgenommen
Bild mit KI erstellt Drei chilenische Tatverdächtige sitzen nach 19 Wohnraumeinbrüchen in vier Bundesländern in Untersuchungshaft.
Am 19. März fielen drei chilenische Tatverdächtige im Grazer Stadtgebiet bei einer Schwerpunktstreife in einem italienischen Mietfahrzeug auf.
Nach einer gezielten Observation nahmen Polizisten die drei Chilenen am 20. März kurz vor ihrer geplanten Ausreise nach Italien fest. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten sie Tatwerkzeug sowie Diebesgut sicher. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Einlieferung in die Justizanstalt an, wo über alle drei Tatverdächtigen die Untersuchungshaft verhängt wurde.
Landeskriminalamt klärt Serie in vier Bundesländern
Das Landeskriminalamt Steiermark klärte eine Serie von 19 Wohnraumeinbrüchen in der Steiermark, Kärnten, Salzburg und Oberösterreich. Die Tatverdächtigen erbeuteten Wertsachen im Wert von über 200.000 Euro.
Zwei der Männer verübten laut Ermittlungen bereits seit Mitte Februar Einbrüche im österreichischen Bundesgebiet. Der dritte Komplize reiste Anfang März über Mailand nach Österreich. Die Gruppe nutzte wechselnde Ferienwohnungen als Basis und fuhr die Tatorte mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln an. Die Wertsachen verkauften die Tatverdächtigen in Salzburg und Mailand oder verschickten sie per Post nach Chile. Das Bargeld transferierten sie umgehend über internationale Geldtransferanbieter an Angehörige in ihrem Heimatland. Bei den Einvernahmen zeigten sich die drei Chilenen umfassend geständig.
Im Zuge der Ermittlungen geriet ein in der Stadt Salzburg ansässiger Goldhändler in den Fokus der Kriminalisten. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt. Das gerichtliche Strafverfahren wurde diversionell erledigt. Dem Händler werden mehrmalige Ankäufe von Edelmetallen unter dem Marktwert, ohne Identitätsprüfung und unter Umgehung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten zur Last gelegt. Die Ermittler erstatteten Anzeigen an die zuständige Gewerbe- und Geldwäschebehörde. Diese Anzeigen sollen gewerberechtliche Schritte einleiten.
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