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Graz setzt Bearbeitung neuer Förderansuchen ausBild mit KI erstellt

Neue Förderansuchen werden in Graz vorübergehend nicht bearbeitet. Bereits zugesagte und beschlossene Förderungen bleiben ausgenommen.

Die Stadt Graz hat die Bearbeitung neuer Förderansuchen vorübergehend ausgesetzt und Bestellungen eingeschränkt. Die Finanzdirektion informierte die städtischen Abteilungen im Auftrag von Finanzstadtrat Manfred Eber darüber.

Bereits vertraglich zugesagte sowie vom Gemeinderat oder Stadtsenat beschlossene Förderungen sind davon nicht betroffen. Die Stadt hält neue und nicht dringende Ausgaben vorübergehend zurück, um eine Liquiditätsspitze abzufedern.

Auslöser war eine Prognose des Referats für Behindertenhilfe von Mitte Juli. Für das verbleibende Jahr waren zunächst zusätzliche Auszahlungen von rund 32 Millionen Euro nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz erwartet worden, die in dieser Höhe nicht in der Liquiditätsplanung berücksichtigt waren. Inzwischen stieg der Betrag in den internen Hochrechnungen auf rund 35,9 Millionen Euro. Die Stadt geht bei diesen gesetzlichen Ausgaben in Vorleistung und erhält vom Land Steiermark im Folgejahr rund 60 % refundiert.

Als Faktoren zeichnen sich die rückwirkende Anpassung der Tagsätze für 2026 und ein Abarbeitungsrückstand aus dem Jahr 2025 ab. Nach dem Beschluss des Landes im Juni mussten bereits erlassene Bescheide angepasst und Differenzbeträge nachbezahlt werden. Der Rückstand wurde im ersten Halbjahr 2026 unter anderem mit zusätzlichem Personaleinsatz schrittweise aufgearbeitet. Das zuständige Referat ermittelt die genaue Aufteilung der Belastung, konkrete Zahlen sollen in den kommenden Tagen vorliegen. Eber kündigte eine transparente Aufarbeitung und Konsequenzen für die Finanzplanung an. Die Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bleiben aufrecht.

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