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Zwei rote Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht parken auf einer asphaltierten Wohnstraße vor einem weißen Gebäude.Bild mit KI erstellt

Eine gemeldete Personenrettung in Hargelsberg erwies sich als falsche Notmeldung. Die alarmierten Feuerwehren mussten nicht eingreifen.

Am Dienstag, dem 15. September 2026, wurden die Feuerwehr Kronstorf und die Feuerwehr Hargelsberg am Nachmittag zu einer gemeldeten Personenrettung in Hargelsberg alarmiert.

Nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass es sich um eine falsche Notmeldung handelte. Die Feuerwehr Kronstorf musste nicht eingreifen und beendete ihren Einsatz.

Die Feuerwehr Kronstorf weist darauf hin, dass Notrufe ausschließlich für tatsächliche Notfälle vorgesehen sind.

Die vorsätzliche Alarmierung der Feuerwehr durch eine falsche Notmeldung ist gemäß § 1 des Bundesgesetzes gegen den Missbrauch von Notzeichen strafbar.

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