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Kärntner Gemeinden ab 2027 von Instandhaltungskosten entlastetBild mit KI erstellt

Ab 1. Jänner 2027 trägt die ÖBB-Infrastruktur AG die laufende Instandhaltung an Bahnhöfen, alle Kärntner Gemeinden werden entlastet.

Ab 1. Jänner 2027 sollen alle Kärntner Gemeinden von den laufenden Instandhaltungskosten an Bahnhöfen entlastet werden.

Bundesländer und Bund haben sich nach intensiven Verhandlungen auf die neue Regelung geeinigt.

ÖBB-Infrastruktur AG übernimmt die laufende Instandhaltung

Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den laufenden Betrieb und die dauerhafte Instandhaltung vorhandener Aufzugs- und Sanitäranlagen sowie für Reinigung, Winterdienst und Grünschnitt an Bahnsteigzugängen allein bei der ÖBB-Infrastruktur AG.

Für Bahnhöfe, die nach 2025 eröffnet wurden, galt die Verschiebung der Verpflichtung von den Gemeinden zu den ÖBB bereits, inklusive einer Beitragsleistung des Landes. Nun sollen auch Gemeinden entlastet werden, die davor mit den ÖBB Verträge zur Instandhaltung abgeschlossen hatten.

In den nächsten 20 Jahren wären diese Gemeinden zu einem Beitragsvolumen von rund 1,6 Millionen Euro verpflichtet gewesen. Das Land Kärnten leistet stattdessen eine einmalige Abschlagszahlung von 590.000 Euro an die ÖBB.

Bei Investitionen finanziert das Land Kärnten einmalig mit. Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig erwartet dadurch klare Zuständigkeiten und Finanzierungsströme.

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