Sicherheitsbereich am Stadion Graz-Liebenau vor Sturm gegen Rennes

Für das Europa-League-Spiel Sturm Graz gegen Rennes gilt rund um das Stadion Graz-Liebenau ein Sicherheitsbereich.
Am Mittwoch, 16. September 2026, findet um 21 Uhr das UEFA-Europa-League-Spiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Stade Rennais FC (Rennes) statt.
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau. Die Verordnung gilt am 16. September von 15 Uhr bis 17. September, 1 Uhr.
Sicherheitsbereich umfasst festgelegte Straßenzüge
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb eines Straßenzugs von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 über die Evangelimanngasse und die Münzgrabenstraße zur Harmsdorfgasse bis Nr. 12 an der Kreuzung Weinholdstraße. Er führt weiter über die Weinholdstraße bis Nr. 31, die Dr.-Lister-Gasse zur Kreuzung Lortzinggasse, die Lortzinggasse zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, südwärts bis zur Karl-Huber-Gasse Nr. 11 und westwärts bis zur Raiffeisenstraße Nr. 198. Danach verläuft er auf der Raiffeisenstraße nordwärts bis Haus Nr. 166 bei der Kirche, nordwestwärts zur Kreuzung Lisztgasse, über die Kollowitzgasse bis zur Eduard-Keil-Gasse, westwärts bis zur Kasernstraße und auf dieser nordwärts bis zur Senefeldergasse. Er führt schräg über die Dauerkleingartenanlage zur Raiffeisenstraße Nr. 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen wegweisen, die im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum begehen oder begangen haben. Weggewiesenen Personen ist das Betreten des Sicherheitsbereichs verboten.
Wer trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen verhängt werden. Personen können festgenommen werden, wenn sie trotz erfolgter Abmahnung ihre strafbare Handlung fortsetzen.
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