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Tirol bringt Baurechts-Deregulierungsgesetz in Begutachtung

Der Entwurf sieht 27 gesetzliche Erleichterungen vor und soll Bauverfahren vereinfachen sowie Umbauten und Sanierungen erleichtern.

Das Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz mit 27 gesetzlichen Erleichterungen geht diese Woche in Begutachtung. Damit beginnt der Gesetzgebungsprozess. Der Tiroler Landtag soll das Gesetz noch heuer beschließen.

Das Sammelgesetz soll Änderungen in fünf Landesgesetzen bündeln: der Tiroler Bauordnung, dem Tiroler Raumordnungsgesetz, dem Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz, dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz sowie dem Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz. Vier vereinfachte Verordnungen sollen folgen. Zu den Zielen zählen einfachere und schnellere Bau- und Genehmigungsverfahren, niedrigere Baukosten und eine Entlastung von Bauwerbern und Behörden. Das Land will außerdem leistbaren Wohnraum erleichtern, die Möglichkeiten für thermische Sanierungen verbessern und vor sommerlicher Überwärmung schützen. Die landesrechtlichen Bestimmungen sollen an das neue Bundesrecht für erneuerbare Energieanlagen angepasst werden. Bestehende Sicherheits- und Qualitätsstandards sollen grundsätzlich erhalten bleiben.

Der Entwurf erleichtert Sanierungen und technische Anlagen

Paketabholstationen sollen künftig weder eine Widmung noch ein Bauverfahren benötigen. Sonnenlamellen dürfen als untergeordnete Bauteile in die Mindestabstandsflächen ragen. Grundstücksgrenzen sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sonderfläche und Bebauungsplan überbaut werden können. Bei Mitarbeiterwohnhäusern soll die erforderliche Zahl der Stellplätze sinken. Nachträgliche thermische Sanierungen sollen 30 Zentimeter in die Mindestabstände und 40 Zentimeter über die zulässige Höhe reichen dürfen. Erleichterungen sind auch für Stützmauern, Einfriedungen und bewehrte Erde vorgesehen. Offene Balkone sollen aufgeständert werden können.

Bei Sicherheitsbeleuchtungen soll auf die neue ÖNorm verzichtet werden können. Für Batterieräume bis 100 kW sind brandschutztechnische Erleichterungen geplant. Garagen an Grundstücksgrenzen sollen brandschutztechnisch einfacher umgesetzt werden können, ohne Beurteilung durch Brandschutzsachverständige.

Die Prüfintervalle für Heizungsanlagen sollen länger werden: Einfache Prüfungen sind bis 100 kW alle zwei Jahre bei Gas sowie alle vier Jahre bei biogenen und fossilen Anlagen vorgesehen. Eine jährliche Überprüfung soll erst ab 100 kW erforderlich sein. Bei Aufzügen in Wohnhäusern sollen sich die Prüfintervalle von einem auf drei beziehungsweise zwei Jahre verlängern. Erleichterungen bei der Barrierefreiheit betreffen Gebäude, die durch Zu- oder Umbau oder eine Änderung des Verwendungszwecks zu einer Wohnanlage werden.

Bei Bestandsbauten sollen technische Vorgaben flexibler gelten

Für Um- und Zubauten soll eine eigene Bauordnung mit Erleichterungen geschaffen werden. Von Vorgaben soll abgewichen werden können, wenn das ursprüngliche Anforderungsniveau des Bestands dadurch nicht verschlechtert wird. Weitere Abweichungen sollen möglich sein, wenn die Einhaltung technisch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand machbar ist oder dem Schutz der Eigenart des Gebäudes dient.

Bei Bestandsgebäuden sollen Mindestraumhöhen und Mindestlichteintrittsflächen unterschritten werden können. Bei der Belüftung sollen auch Lösungen über angrenzende Räume möglich sein. Erleichterungen sind für Fluchtwege, steilere Rampen und Handläufe sowie für Durchgangsbreiten und -höhen und Bewegungsflächen für Rollstühle vorgesehen. Fluchttüren sollen bei bis zu 40 Personen nicht in Fluchtrichtung aufgehen müssen. Vorgesehen sind außerdem Erleichterungen bei Schrittmaßen und Podesten von Treppen sowie bei der Ausgestaltung von Aufzügen. Ein barrierefreier Zugang soll auch über einen Nebeneingang möglich sein. Bestehende Absturzsicherungen sollen nicht nach OIB-Richtlinie 4 nachgerüstet werden müssen. Bei Haupttreppen soll das Podest entfallen können.

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