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Tirol sagt 84 Millionen Euro Wohnbauförderung zu

Das Land Tirol sagte weitere 84 Millionen Euro zu. Rund 64 Millionen Euro entfallen auf Neubauten und rund 20 Millionen auf Sanierungen.

Im dritten Quartal 2026 sagte das Land Tirol weitere 84 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung zu. Für Neubauvorhaben wurden von Juli bis September rund 64 Millionen Euro zugesichert, für Sanierungen rund 20 Millionen Euro.

Zusätzlich gab das Kuratorium für Wohnbauförderung 51 Millionen Euro für objektgeförderte Großbauvorhaben in Tirol frei. Das Gremium zog unter dem Vorsitz von Wohnbaureferent LHStv Philip Wohlgemuth Bilanz über die Förderungen im vergangenen Quartal.

Sanierungen sollen Energie- und Wohnkosten senken

Bei Sanierungen fördert das Land unter anderem bessere Dämmungen und Hitzeschutzmaßnahmen, effizientere Heizsysteme sowie den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Die Maßnahmen sollen Gebäude langfristig aufwerten und den Energieverbrauch sowie die laufenden Wohnkosten reduzieren.

Rund 45 Prozent des Gesamtenergiebedarfs entfallen auf den Gebäudesektor. Tirols Ziel ist Energieautonomie bis 2050.

Auf die Stadt Innsbruck entfallen 10,6 Millionen Euro, auf Innsbruck-Land 15,7 Millionen Euro, auf Imst 6,5 Millionen Euro, auf Kitzbühel 10,3 Millionen Euro, auf Kufstein 15,5 Millionen Euro, auf Landeck 3 Millionen Euro, auf Lienz 8 Millionen Euro, auf Reutte 5,5 Millionen Euro und auf Schwaz 8,7 Millionen Euro.

Tirol will die Förderung bis 2027 weiterentwickeln und Anträge regional abwickeln

Das Land plant, die Wohnbauförderung bis 2027 weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind einfachere Förderbestimmungen, eine gezielte Weiterentwicklung der Zuschüsse sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Künftig sollen auch Rückbaukonzepte sowie die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen stärker berücksichtigt werden.

Ansuchen um Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen können in Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte und Schwaz bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Für Ansuchen aus Innsbruck-Land, Neubauansuchen für das Stadtgebiet Innsbruck und Wohnbeihilfeansuchen für Mietwohnungen ist die Abteilung Wohnbauförderung des Landes zuständig. Sanierungsansuchen sowie Anträge auf Mietzins- und Annuitätenbeihilfe in der Stadt Innsbruck sind beim Stadtmagistrat einzubringen.

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