Tirol verlangt künftig digitale Registrierung für Kurzzeitvermietungen
Bild mit KI erstellt Wer in Tirol weniger als ein Jahr vermieten will, muss sich künftig vor Beginn digital registrieren. Die Nummern werden mit Buchungsplattformen abgeglichen.
Neben Wien ist Tirol das erste Bundesland, das die EU-Vorgaben für Kurzzeitvermietungen umsetzen wird.
Wer eine Unterkunft über Online-Buchungsplattformen wie Booking oder Airbnb für weniger als ein Jahr vermieten will, muss sich künftig vor Beginn der Vermietung digital registrieren. Dafür erhält die Vermieterin oder der Vermieter eine eigene Registrierungsnummer.
Hotels und private Ferienwohnungsanbieter mussten sich bereits bisher beim zuständigen Tourismusverband registrieren. Neu ist, dass die Registrierungsnummern künftig mit den Online-Buchungsplattformen abgeglichen werden.
Die Regelung soll den Wohnungsmarkt entlasten und illegalen kurzzeitigen Wohnungsvermietungen vorbeugen.
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