Wildwechsel im Herbst: ÖAMTC rät zu Bremsen und Spurhalten
Bild mit KI erstellt 2025 ereigneten sich in Österreich 283 Wildunfälle mit 322 Verletzten. Der ÖAMTC warnt vor riskanten Ausweichmanövern.
Mit dem Herbst werden die Tage kürzer. Die Dämmerung fällt wieder verstärkt in die Morgen- und Abendstunden des Berufsverkehrs, wenn Rehe, Hirsche, Wildschweine und anderes Wild besonders aktiv sind. Die ÖAMTC Fahrtechnik rät zu erhöhter Vorsicht, vor allem auf Freilandstraßen und in Bereichen mit Wildwechsel.
2025 ereigneten sich in Österreich 283 Unfälle mit Wildbeteiligung, bei denen 322 Menschen verletzt wurden. Bei Wildunfällen mit verletzten Personen lag Niederösterreich mit 85 Fällen vor Oberösterreich (69), der Steiermark (54), Kärnten (32), dem Burgenland (19), Tirol (zehn), Salzburg (neun), Vorarlberg (vier) und Wien (eins).
ÖAMTC rät bei Wild auf der Fahrbahn zum Bremsen und Spurhalten
Viele schwere Wildunfälle entstehen laut ÖAMTC nicht durch die Kollision mit dem Tier, sondern durch ein misslungenes Ausweichmanöver. Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, empfiehlt, das Lenkrad festzuhalten, stark zu bremsen und die Spur zu halten. Ausweichen sollte man nur, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet werden. Reicht der Bremsweg nicht mehr aus, sei es meist sicherer, dem Ausweichreflex nicht zu folgen.
Bei Wildwechsel-Warnschildern sollten Lenker:innen die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit fahren. Der ÖAMTC empfiehlt außerdem, mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten und beide Straßenseiten zu beobachten. Taucht ein Tier in einiger Entfernung auf, sollen Lenker:innen abblenden und hupen. Da Wild häufig in Gruppen unterwegs ist, sollte man mit weiteren Tieren rechnen.
Nach einem Zusammenstoß empfiehlt der ÖAMTC das Absichern der Unfallstelle
Nach einem unvermeidbaren Zusammenstoß soll das Fahrzeug an einer sicheren Stelle angehalten werden. Der ÖAMTC rät, die Warnblinkanlage einzuschalten, eine Warnweste anzuziehen, die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abzusichern und möglicherweise verletzte Personen zu versorgen. Polizei oder, falls bekannt, eine Jagdaufseherin oder einen Jagdaufseher soll man auch dann verständigen, wenn ein verletztes Tier wegläuft. Bei der Meldung eines Wildunfalls fällt keine Unfallmeldegebühr an. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen nicht angefasst oder mitgenommen werden, weil das unter Umständen strafrechtliche Folgen haben kann.
Lenker:innen dürfen nicht grundlos stark bremsen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Bei größeren Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen gilt eine Notbremsung in der Regel als gerechtfertigt, weil die Gefahr für die Fahrzeuginsass:innen erheblich ist. Bei kleineren Tieren wie Hasen oder Igeln kann eine Vollbremsung, die zu einem Auffahrunfall führt, unter Umständen ein Mitverschulden begründen. Wird ein durch den ÖAMTC-Schutzbrief geschütztes Fahrzeug bei einem Wildunfall in Österreich oder im ausländischen Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefs beschädigt, übernimmt der ÖAMTC 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Selbstbehalts der Kaskoversicherung, bis zu 600 Euro.
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