Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
AK begrüßt geplanten Vier-Monats-Schutz nach FehlgeburtBild mit KI erstellt

Der Vorschlag sieht vier Monate Kündigungs- und Entlassungsschutz ab der Fehlgeburt vor, unabhängig von der Schwangerschaftswoche.

Die AK Wien begrüßt den Vorschlag von Ministerin Corinna Schuhmann, Fehlgeburten beim Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig von einer Schwangerschaftswochengrenze Totgeburten gleichzustellen. Der Schutz soll vier Monate ab dem Zeitpunkt der Fehlgeburt gelten.

Betroffene Arbeitnehmerinnen sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber über die Fehlgeburt informieren und eine Freistellung als Trauerzeit in Anspruch nehmen oder die Situation für sich behalten und sich wie bisher krankschreiben lassen. Der besondere Schutz nach einer Tot- oder Lebendgeburt soll bestehen bleiben.

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, bezeichnet den Vorschlag als wichtigen Schritt, damit Frauen nach einer Fehlgeburt nicht zusätzlich um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Nach Einschätzung der AK würde die Regelung eine zentrale Lücke im bisherigen Mutterschutz schließen.

Lass Deine Reaktion da

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.