AK begrüßt geplanten Vier-Monats-Schutz nach Fehlgeburt
Bild mit KI erstellt Der Vorschlag sieht vier Monate Kündigungs- und Entlassungsschutz ab der Fehlgeburt vor, unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
Die AK Wien begrüßt den Vorschlag von Ministerin Corinna Schuhmann, Fehlgeburten beim Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig von einer Schwangerschaftswochengrenze Totgeburten gleichzustellen. Der Schutz soll vier Monate ab dem Zeitpunkt der Fehlgeburt gelten.
Betroffene Arbeitnehmerinnen sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber über die Fehlgeburt informieren und eine Freistellung als Trauerzeit in Anspruch nehmen oder die Situation für sich behalten und sich wie bisher krankschreiben lassen. Der besondere Schutz nach einer Tot- oder Lebendgeburt soll bestehen bleiben.
Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, bezeichnet den Vorschlag als wichtigen Schritt, damit Frauen nach einer Fehlgeburt nicht zusätzlich um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Nach Einschätzung der AK würde die Regelung eine zentrale Lücke im bisherigen Mutterschutz schließen.
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