Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
KI-generiertes Bild: Aktenstapel und Mikrofone auf einem Tisch im Gerichtssaal.KI-Bild

Der Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung war nicht rechtskräftig. Wegen illegalen Waffenbesitzes erhielt der Angeklagte drei Monate bedingte Haft.

Am Freitag verhandelte das Wiener Landesgericht den Fall eines 42-Jährigen. In Bezug auf den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erhielt er vom Gericht einen Freispruch. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Unstrittig war sein illegaler Waffenbesitz. Dafür verhängte das Gericht drei Monate Haft, deren Vollzug bedingt nachgesehen wurde.

Im Mittelpunkt des Wiederbetätigungsvorwurfs stand eine Kutte der Gruppe „Unsterblich Wien“. Auf dem Kleidungsstück waren ein SS-Totenkopf und eine abgewandelte Reichskriegsflagge zu sehen. Auf der Rückseite stand „Unsterblich Krawallerie“. Bei mehreren Sportwettkämpfen sowie in Fußballstadien soll der Angeklagte mit der Kutte aufgetreten sein.

Rechtsrock-CDs sollen zu dem NS-Propagandamaterial gehört haben, das er in großem Umfang zur Weitervermittlung der NS-Ideologie zusammengetragen und in seinem Besitz gehabt haben soll.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich von der rechtsextremen Szene gelöst zu haben. Die Symbolik auf der Kutte habe er nach eigener Aussage nicht verstanden. Auch das NS-Material in seinem Wohnzimmer sei ihm unbekannt gewesen. Bei einer Hausdurchsuchung, noch vor seiner ersten Verurteilung, habe Polizei nach seiner Darstellung die Kutte wahrgenommen. Seiner Aussage nach bewertete Polizei das Kleidungsstück damals nicht als problematisch.

Zum Auftakt der Verhandlung und an deren Ende habe die Vorsitzende Richterin Geburtstagswünsche an den Angeklagten gerichtet, berichtete das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ). Eine Nichtigkeitsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft verlangte MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi.

2022 wurde der Angeklagte nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Er galt als enger Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel.

Wegen Wiederbetätigung wurden im August 2026 gegen ein weiteres Mitglied von „Unsterblich Wien“, 25 Jahre alt, 20 Monate Haft auf Bewährung verhängt. Weil er dieselbe Kutte getragen hatte, erhielt er die Strafe. Der Verurteilte hatte keine Vorstrafen wegen gleichartiger Delikte und betätigte sich deutlich kürzer in der Szene als der Angeklagte, dessen Verfahren nun mit einem Freispruch endete. Das Urteil gegen ihn ist nicht rechtskräftig.

Der Ausschluss von „Unsterblich Wien“ aus dem Verein erfolgte 2013, im selben Jahr endete die Anerkennung der Gruppe als Fanclub bei Austria Wien. Hausverbote wurden gegen Mitglieder der Gruppe sowie deren Unterstützer verhängt, sofern sie dem Namen nach bekannt waren. Im September 2023 suchte der Verfassungsschutz 13 Gruppenmitglieder auf. Eine damalige Mitteilung des Innenministeriums nannte als sichergestellte Gegenstände unter anderem NS-Devotionalien, Kutten, Waffen, Handys und Datenträger.

Fehler entdeckt? So gehen wir mit Fehlern um

Lass Deine Reaktion da

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.