Handgeste in Innsbruck landet bei der Staatsanwaltschaft
Bild mit KI erstellt Bürgermeister Johannes Anzengruber hat zu Mario Fausters Handgeste eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Die FPÖ weist den Vorwurf zurück.
Der Staatsanwaltschaft liegt eine Sachverhaltsdarstellung zur Handbewegung von FPÖ-Ersatzgemeinderat Mario Fauster am Donnerstag im Innsbrucker Gemeinderat vor. Ob darin möglicherweise eine strafbare Handlung liegt, soll die Staatsanwaltschaft beurteilen. Bürgermeister Johannes Anzengruber hat sich mit der Sachverhaltsdarstellung an sie gewandt.
Anzengruber war an diesem Donnerstag auch für Fausters Angelobung im Gemeinderat zuständig und nahm ihm den Eid ab. Währenddessen führte Fauster seine rechte Hand nach oben. Dabei hielt er Daumen, Zeige- und Mittelfinger gestreckt.
Für kurze Zeit ruhte die Sitzung. Im Gemeinderat wurde außerdem eine juristische Überprüfung der Handbewegung in die Wege geleitet. Gegen Fausters Handzeichen protestierten SPÖ, Grüne, Liste Fritz, Alternative Liste Innsbruck, Neues Innsbruck sowie Gemeinderätin Maria-Magdalena Trinkl.
Die Auseinandersetzung drehte sich um die Frage, ob das Handzeichen als rechtsextremer Kühnengruß oder als Schwurhand einzuordnen war. Der Verdacht auf einen Kühnengruß bestand in mehreren Fraktionen. Von der FPÖ kommt dagegen ein Dementi des Vorwurfs. Sie führt als Erklärung die traditionelle Schwurhand an. Für Mario Fauster gilt die Unschuldsvermutung.
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