Neues Pickerl-Intervall gilt ab 19. Mai 2027
Bild mit KI erstellt Der ÖAMTC-Rechner berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung und aktuelle Plakette und zeigt individuelle Fristen sowie Übergangsregeln.
Ab 19. Mai 2027 ändern sich in Österreich die Intervalle der §57a-Begutachtung für den Großteil des Fahrzeugbestands. Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch das System 4-2-2-2-1 ersetzt.
Die neue Regel gilt für Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und leichte Anhänger bis 3,5 Tonnen. Fahrzeuge werden erstmals nach vier Jahren überprüft. Danach sind drei weitere Prüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgesehen, anschließend ist die Begutachtung jährlich fällig.
Die Änderung betrifft laut ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge.
Der ÖAMTC bietet dazu den online verfügbaren Pickerlrechner an. Er ermittelt anhand der Fahrzeugklasse, der Erstzulassung und der Daten der aktuellen Plakette, welche Fristen und Regelungen gelten. Das Tool informiert auch über mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette und die geltenden Übergangsregeln.
Wie sich die Novelle im Einzelfall auswirkt, hängt laut Prosenc stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab.
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