Energiegemeinschaften erhalten bis zu 6,9 Millionen Euro
Bild mit KI erstellt Ab 1. Oktober 2026 stehen bis zu 6,9 Millionen Euro bereit, erstmals auch für gemeinschaftliche Speicher und praxisnahe Forschungsprojekte.
Seit 2021 können Energiegemeinschaften in Österreich gegründet werden. Mittlerweile teilen mehr als 13.000 Projekte auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene erneuerbare Energie. Ab 1. Oktober 2026 stehen für das Förderprogramm „Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration“ bis zu 6,9 Millionen Euro bereit. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.
Der Klima- und Energiefonds setzt mit dem Programm die Unterstützung gemeinsamer Energienutzung fort und passt sie an neue rechtliche Rahmenbedingungen an. Gefördert werden bestehende Energiegemeinschaften und neue Projekte der gemeinsamen Energienutzung. Erstmals fördert die Ausschreibung Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Speicheranlagen sowie kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit engem Praxisbezug. Auch vertraglich organisierte Peer-to-Peer-Projekte können künftig gefördert werden.
Mit 1. Oktober 2026 treten im Elektrizitätswirtschaftsgesetz neue Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung in Kraft. Das Programm richtet sich an Energiegemeinschaften und Projekte im „Nahebereich“. Erfasst sind sowohl als juristische Person organisierte als auch vertragliche Modelle sowie die bisherigen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen.
Koordinationsstelle unterstützt bei neuen Regeln
Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung und Automatisierung sowie zur Einbindung von Elektromobilität und Wärme- und Kälteversorgung. Das Programm soll auch die Beteiligung von Haushalten, Gemeinden und Unternehmen stärken. Die Förderung unterstützt zudem die Anwendung neuer Energie- und Umwelttechnologien und deren Überführung in die Praxis.
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds unterstützt bei der Vorbereitung auf die neuen Regelungen. Neue Informationen und Mustervorlagen stehen auf energiegemeinschaften.gv.at bereit. Die Koordinationsstelle wurde 2021 eingerichtet, ihr Aufgabenbereich wird auf alle Bürgerenergiemodelle der gemeinsamen Energienutzung erweitert.
Die Vorlagen enthalten Muster für Peer-to-Peer-Verträge zur gemeinsamen Stromnutzung und für künftig geltende Lieferantenverpflichtungen. Weitere Vorlagen, etwa zu allgemeinen Lieferbedingungen, Vereinsstatuten und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Die Einreichfrist endet am 10. März 2027 um 12.00 Uhr. Anträge müssen über die Einreichportale der FFG oder KPC übermittelt werden.
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