Wiener Tierschutzombudsstelle rät von Metallketten am Hundehals ab
Bild mit KI erstellt Zum Welttag des Hundes am 10. Oktober empfiehlt die Tierschutzombudsstelle Brustgeschirre oder weiche Halsbänder und gewaltfreies Training.
Anlässlich des Welttags des Hundes am 10. Oktober fordert die Tierschutzombudsstelle Wien Hundehalter*innen auf, Metallketten nicht am Hundehals zu verwenden. Kettenhalsbänder mit Zugstopp sind zwar nicht grundsätzlich verboten, werden von der Stelle aus Tierschutzsicht aber klar abgelehnt.
Das Tierschutzgesetz verbietet Zughalsbänder ohne Stoppfunktion, weil sie die Atmung behindern und Schmerzen oder Schäden verursachen können. Eine Kette mit funktionierendem Stopp zieht sich nicht beliebig zu. Wird sie eingesetzt, um mit Härte oder Schmerz auf den Hund einzuwirken, kann das gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Auch mit Stopp bleibt eine Kette ein hartes, potenziell verletzendes Hilfsmittel am empfindlichen Hundehals. Die Annahme, kräftige Halsmuskeln schützten den Hund gut, trifft laut der Tierschutzombudsstelle nicht zu. Luftröhre, Speiseröhre und Kehlkopf liegen nahezu ungeschützt unter der Haut. Ruckartiges Anreißen kann Stress, Schmerzen und Verletzungen verursachen.
Die Tierschutzombudsfrau Eva Persy sagt, Metallketten würden oft wegen eines bestimmten Images eingesetzt, manchmal auch, weil Menschen glaubten, sich im Alltag mit ihrem Hund nicht anders helfen zu können. Die Tierschutzombudsstelle lehnt Zwang, Härte und verletzungsgefährdende Ausrüstung ab. Sie empfiehlt ein gut sitzendes Brustgeschirr oder ein breites, weiches Halsband. Bei Problemen mit der Leinenführigkeit rät sie zu professioneller Unterstützung, idealerweise durch tierschutzqualifizierte Hundetrainer*innen, die ausschließlich gewaltfrei arbeiten. Eine Übersicht bietet das Portal hunde-kunde.at der Tierschutzombudsstelle Wien.
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