Zwei Tatverdächtige nach Taschendiebstählen in Wien festgenommen
Bild mit KI erstellt Die beiden weiblichen Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen, ein männlicher Tatverdächtiger der MA11 übergeben. Die Ermittlungen laufen weiter.
Eine weit über das Übliche hinausgehende Zahl von Taschendiebstahlsanzeigen erreichte am 23. Oktober 2026 um 10.00 Uhr binnen kurzer Zeit ein und dieselbe Polizeiinspektion in Wiens erstem Bezirk.
Sofort leiteten die Beamten Schritte ein, da sie angesichts der vielen Anzeigen weitere Taten der Verantwortlichen für möglich hielten. Den betreffenden Ort überwachten sie in ziviler Kleidung. Einer älteren Frau setzten dort drei Personen zu, zwei davon weiblich und eine männlich. Die Beamten bemerkten dies schon bald.
Um genauer herauszufinden, was geschehen war, stoppten die Beamten die drei Personen. Sie erkundigten sich nach deren Identität und Alter, denn keiner hatte ein Identitätsdokument dabei. Alle drei gaben an, elf Jahre alt zu sein. Ein Amtsarzt erhielt den Auftrag, das Alter der drei zu beurteilen. Anlass dafür war ihr Aussehen.
Eine der beiden weiblichen Tatverdächtigen war Gegenstand eines Auskunftsersuchens im Ausland. Als Grundlage dienten ein Foto und ihre mutmaßliche Identität. Eine kroatische Staatsangehörige im Alter von 19 Jahren konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit als diese Tatverdächtige identifiziert werden. Die medizinische Begutachtung stufte die andere Tatverdächtige als mindestens 15 Jahre alt ein. Ihren Angaben nach ist sie italienische Staatsangehörige. Auch der männliche Tatverdächtige soll die italienische Staatsangehörigkeit besitzen und ein Alter von 11 Jahren haben.
Für mehrere Diebstähle lieferten die ausgewerteten Videoaufnahmen Belege gegen alle drei überprüften Personen. Im Elfjährigen sah ein Beamter zudem den mutmaßlichen Mittäter eines Diebstahlsversuchs, der sich am selben Tag in einem Bekleidungsgeschäft ereignet hatte.
Die Polizei nahm die beiden Verdächtigen weiblichen Geschlechts vorläufig fest. Die MA11 übernahm den männlichen Tatverdächtigen, weil er in Österreich ohne seine Erziehungsberechtigten war. Weitere Ermittlungen sind noch im Gange. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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