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Ein lächelnder Mann mit Brille trägt einen grauen Anzug und ein weißes Hemd.

Unverbrauchte Plätze können bei Bedarf zwischen Bundesländern wechseln. Für 2027 und 2028 sind bundesweit 6.250 Tourismusplätze vorgesehen.

Die Saisonkontingentverordnung für 2027 und 2028 liegt vor. Sie sieht einen durchgehenden Planungsrahmen vom 1. Dezember 2026 bis 30. November 2028 vor. Die fixen Länderkontingente werden durch eine flexiblere bundesweite Lösung ersetzt.

Bleiben Kontingentplätze in einem Bundesland ungenutzt, können sie bei entsprechendem Bedarf künftig unmittelbar in einem anderen eingesetzt werden. Die bisherigen Länderanteile dienen dem Arbeitsmarktservice (AMS) als Richtwerte für die regionale Verteilung.

6.250 Plätze verteilen sich auf ein allgemeines und ein Zusatzkontingent

Bundesweit sind 6.250 Plätze für den Tourismus vorgesehen. Davon entfallen 4.250 auf ein allgemeines Kontingent, das unabhängig von der Staatsangehörigkeit gilt. Weitere 2.000 Plätze sind für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien vorgesehen.

Zu Saisonspitzen darf das allgemeine Kontingent vorübergehend um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Zusammen mit den 2.000 zusätzlichen Plätzen für Staatsangehörige der genannten Westbalkanstaaten sind damit rechnerisch bis zu 8.375 Plätze gleichzeitig nutzbar.

Die Arbeitsmarktprüfung bleibt bestehen. Vorrang haben im Inland verfügbare Arbeitskräfte, EWR-Bürger:innen und registrierte Stammsaisoniers. Letztere werden nicht auf die Kontingente angerechnet. Beschäftigungsbewilligungen sind grundsätzlich für bis zu sechs Monate möglich. Im gesetzlichen Rahmen kann die Dauer auf insgesamt höchstens neun Monate innerhalb von zwölf Monaten verlängert werden.

Das Maximum des Kontingents für 2026 wurde nicht ausgeschöpft. Deshalb wurde es für die kommenden zwei Jahre wieder gekürzt. Alois Rainer, Obmann der Sparte Tourismus in der WK Tirol, sagt dazu: „Die Branche hat bewiesen, dass sie mit der Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen verantwortungsvoll umgeht und jedenfalls einheimische Arbeitskräfte bzw. EWR-Bürger vorrangig beschäftigt. Hier wird den Betrieben wieder Spielraum für zusätzliche Beschäftigung genommen.“

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