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KI-generiertes Bild: Gestapelte Unterlagen, Aktenordner und ein Stift liegen auf einem Holztisch.KI-Bild

Das Insolvenzgericht hat das Verfahren noch nicht eröffnet. Betroffen sind 20 Dienstnehmer und 60 Gläubiger mit Gesamtforderungen von rund 3,27 Millionen Euro.

Ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens für die Iventa Group Holding GmbH liegt beim Handelsgericht Wien vor. Das Insolvenzgericht hat das Verfahren noch nicht eröffnet. Betroffen sind 20 Dienstnehmer. Rund 3,27 Millionen Euro beträgt die Summe der Forderungen von 60 Gläubigern laut den verfügbaren Unterlagen.

Die Gesellschaft entstand 1991 und ist in Wien ansässig. Innerhalb der Iventa-Gruppe übernimmt sie die zentrale Servicefunktion. Zu ihren Aufgaben zählen Dienstleistungen in Buchhaltung, Personalwesen, Einkauf, Büroorganisation, Business Development, Marketing und IT-Support. Zusätzlich unterstützt sie Unternehmen bei der Führung und der längerfristigen Ausrichtung. Im Tätigkeitsfeld liegen außerdem Personalberatung und Personalentwicklung, Marketing- und Werbedienstleistungen sowie Unternehmensberatung und Organisationsberatung. Hinzu kommen weitere Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung.

Antragstellerin sieht Marktprobleme als Insolvenzgrund

Die Antragstellerin begründet den Insolvenzantrag mit einem seit mehreren Jahren schwierigen Marktumfeld im DACH-Raum. Die geringere Nachfrage nach Recruiting-Lösungen habe sich nach ihren Angaben deutlich auf den Umsatz ausgewirkt und ihn sinken lassen. Die Lieferanten hätten ihre Gewinnspannen dauerhaft enger bemessen. Das habe die wirtschaftliche Situation zusätzlich unter Druck gesetzt.

Die Unterlagen weisen für die Gesellschaft keine Immobilien aus. Als Aktiva sind insbesondere Schul- und Unterrichtsausstattungen vorhanden. Art und Umfang allfälliger Aktiva werden im Zuge eines möglichen Insolvenzverfahrens noch geprüft.

Die Gesellschaft will ihren Betrieb weiterführen. Für eine Fortsetzung sollen ihr ausreichende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Bislang fehlt ein Sanierungsantrag. Das Verfahren soll Aufschluss darüber geben, ob ein solcher vorgesehen ist.

Gläubiger können ihre Forderungen bereits über den AKV anmelden.

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