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KI-generiertes Bild: Farbige Portionsbeutel liegen auf einem Holztisch.KI-Bild

Ketchup, Senf und Co. im kleinen Plastikpackerl: Ab 2030 gelten neue EU-Regeln. Doch nicht überall sind die Verpackungen künftig verboten.

Wer im Restaurant Ketchup oder Senf aus einem kleinen Plastikpackerl bekommt, muss sich künftig auf Änderungen einstellen. Ab dem 1. Jänner 2030 dürfen bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff in der Gastronomie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit will die EU den Verpackungsmüll reduzieren.

Auch Zucker und Kaffeesahne betroffen

Das Verbot betrifft neben Ketchup und Senf auch Einzelportionen von Soßen, Aufstrichen, Zucker, Gewürzen und Kaffeesahne in Kunststoffverpackungen. Die Regelung gilt für das Gastgewerbe, etwa Restaurants, Cafés und Hotels.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei fertig zubereiteten Speisen zum Mitnehmen oder bei Lieferungen dürfen die kleinen Verpackungen weiterhin beigelegt werden, sofern das Essen ohne weitere Zubereitung sofort verzehrt werden kann. Auch in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen bleiben sie erlaubt, wenn sie aus medizinischen Hygiene- oder Sicherheitsgründen notwendig sind.

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