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KI-generiertes Bild: Eine Person schreibt auf einem Formular an einem Schreibtisch neben einem Taschenrechner.KI-Bild

Für den Beantragungszeitraum 2026 steigt die Jahresbrutto-Grenze von 35.000 auf 42.000 Euro. Bei 14 Monatsbezügen sind es monatlich 3.000 Euro.

Die steirische Landesregierung hat die Einkommensgrenze für die Pendlerbeihilfe im Beantragungszeitraum 2026 von 35.000 auf 42.000 Euro brutto im Jahr angehoben. Bei einer Auszahlung in 14 Monatsbezügen liegt der monatliche Bruttobetrag nun bei 3.000 Euro, zuvor waren es 2.500 Euro. Der Beschluss erfolgte auf Antrag von Soziallandesrat Hannes Amesbauer.

Die Landesregierung begründet den Schritt mit der Teuerung, die seit der vorigen Anpassung im Jahr 2021 eingetreten ist. Die Beihilfe bleibt in voller Höhe bestehen. Die Jahresleistung richtet sich nach dem Einkommen, der Länge des Arbeitswegs und den Monaten, in denen gependelt wird, und erreicht maximal 389 Euro.

527 Ansuchen für 2024 blieben erfolglos. Bei 450 Ablehnungen lag das Einkommen über der damaligen Grenze. Von diesen Fällen lagen 277 unter der neuen Einkommensgrenze. Das Land rechnet künftig mit deutlich mehr Ansuchen von Steirern, die wegen der damals geltenden Einkommensgrenzen bislang keinen Antrag gestellt hatten.

Wer die Voraussetzungen für die Beihilfe erfüllt

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt ein regelmäßiger Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern (einfache Strecke), außerdem muss ihr Hauptwohnsitz in der Steiermark liegen. Auch Personen in Umschulung und Lehrlinge im Berufsschulinternat sind umfasst. Eine Beihilfe gibt es nicht, wenn eine unentgeltliche Fahrberechtigung besteht oder der Arbeitgeber ein Gratis-Verkehrsmittel bereitstellt.

Für die Einkommensgrenze zählen Sonderzahlungen und Zulagen mit, die Familienbeihilfe hingegen nicht. Pro Kind kommt ein Zuschlag von 10 Prozent hinzu.

Ein Antrag ist nach dem jeweiligen Kalenderjahr für dieses bereits vergangene Jahr bei der AK Steiermark einzureichen. Die Frist endet am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Die Arbeiterkammer gewährt und wickelt die Beihilfe ab. Zwei Drittel der Finanzierung kommen vom Land Steiermark, ein Drittel von der Arbeiterkammer Steiermark. Formulare gibt es bei der Arbeiterkammer und in den Gemeinden.

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