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Junge Frau in schwarzer Schürze stellt Gläser auf einen Tisch in einem Restaurant
Eine junge Kellnerin räumt Gläser in einem Lokal ab.

Der ÖGB warnt vor Problemen bei Ferienjobs und Praktika. Junge Beschäftigte sollten auf Bezahlung, Arbeitszeit, Sozialversicherung und korrekte Einstufung achten.

Mit den Sommerferien starten viele Jugendliche in ihren ersten Job. Für viele ist es auch der erste Kontakt mit Arbeitsrecht, Lohnzettel und Kollektivvertrag. Der ÖGB warnt jedoch davor, dass nicht jeder Betrieb korrekt mit jungen Beschäftigten umgeht.

Immer wieder würden Ferienjobs als Praktika bezeichnet, obwohl tatsächlich normale Arbeit erledigt wird. Auch zu geringe Bezahlung, falsche Einstufungen oder nicht bezahlte Mehrarbeit können zum Problem werden.

Viele junge Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf deutlich mehr Geld haben. Manche Betriebe spekulieren genau darauf. Wer arbeitet, hat Anspruch auf faire Bezahlung nach Kollektivvertrag – und nicht auf faule Ausreden.

Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Praktikum oder normaler Job?

Entscheidend ist nicht nur, was im Vertrag steht, sondern welche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Wer dieselbe Arbeit macht wie die Kolleg:innen im Betrieb, ist keine billige Praktikantin oder billiger Praktikant. Dann gelten auch dieselben arbeitsrechtlichen Regeln – inklusive Bezahlung nach Kollektivvertrag.

Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Wurde zu wenig bezahlt, können Ansprüche auch nach dem Ende des Ferienjobs oder Praktikums noch geltend gemacht werden.

Diese Rechte gelten beim Ferienjob

Ein Ferienjob ist ein befristetes Dienstverhältnis. Dazu gehören Bezahlung nach Kollektivvertrag, Anmeldung bei der Sozialversicherung, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bezahlter Urlaub oder eine Urlaubsersatzleistung.

Auch Überstunden müssen bezahlt werden, sofern sie überhaupt zulässig sind.

Der Lohnzettel ist kein Stück Papier für die Schublade. Wer ihn kontrolliert, merkt oft erst, ob alles korrekt abgerechnet wurde.

Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Grenzen bei der Arbeitszeit

Gerade in der Urlaubszeit werden Ferialarbeitende in manchen Betrieben stark eingespannt. Für Jugendliche gelten aber klare Grenzen.

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind für Minderjährige grundsätzlich nicht erlaubt. Wer trotzdem dazu gedrängt wird, sollte sich Hilfe holen.

Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Pflichtpraktikum soll Ausbildung sein

Bei Pflichtpraktika steht die Ausbildung im Vordergrund. Junge Menschen sollen etwas lernen und nicht bloß einfache Hilfsarbeiten erledigen oder Personallücken füllen.

Wer den ganzen Sommer Kaffee kocht, kopiert oder einfache Hilfsarbeiten erledigt, lernt keinen Beruf. Ein Praktikum ist Ausbildung, kein Billigjob.

Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte

Auch freiwillige Praktika können in vielen Fällen rechtlich normale Arbeitsverhältnisse sein. Dann muss auch entsprechend bezahlt werden.

Wer Fragen zu Ferienjob, Praktikum, Arbeitszeit oder Bezahlung hat, kann sich kostenlos beim ÖGB oder bei den Arbeiterkammern informieren.

Weitere Details stehen unter www.oegb.at/ferienjob bereit.

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