Geringere Mehrwertsteuer gilt für Grundnahrungsmittel
Seit 1. Juli gilt in Österreich für ausgewählte Lebensmittel ein Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent. Er umfasst etwa Milch, Eier, Gemüse, Reis, Brot und Salz.
Für ausgewählte Lebensmittel gilt seit 1. Juli 2026 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent. Bisher lag der Satz für diese Waren bei zehn Prozent.
Die Senkung betrifft Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Sie soll dem Anstieg der Lebenshaltungskosten entgegenwirken.
Welche Produkte erfasst sind
Zum begünstigten Sortiment zählen frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte und ungefüllte Teigwaren, Brot sowie Speisesalz.
Grenze bei bestimmten Brotwaren
Bei bestimmten Brotwaren hängt der niedrigere Satz von der Zusammensetzung ab. Fett und Zucker dürfen in der Trockenmasse jeweils höchstens fünf Prozent ausmachen.
Laugenstangerl, Mohnflesserl und Kürbiskernweckerl überschreiten diese Grenze beim Fettgehalt.
Parallel treten zwei weitere Steueränderungen in Kraft: Für kleine Onlinepakete gilt eine Importsteuer von drei Euro. Die Mineralölsteuersenkung wird geringer; sie beträgt ab Juli 0,8 Cent je Liter statt zuletzt 1,7 Cent.
Die Änderungen wurden von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition beschlossen.
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