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Richterhammer liegt neben einem Stapel Akten und einem Stift auf einem Holztisch vor einem Bücherregal

Stefan Herbst verlangt vom Roten Kreuz 52.000 Euro an Bezügen. Das Arbeitsgericht regte eine Einigung an, die Verhandlung wurde auf Oktober vertagt.

Stefan Herbst verlangt vom Roten Kreuz 52.000 Euro. Der frühere Salzburger Landesrettungskommandant macht in der neuen Klage Lohn- und Sonderzahlungen geltend.

Das Arbeitsgericht schlug den Parteien vor, außerhalb des Verfahrens eine Lösung zu suchen. Danach wurde die Verhandlung auf Oktober vertagt.

Daneben bleibt die Frage der Entlassung in einem Berufungsverfahren anhängig. Eine endgültige und rechtskräftige Entscheidung dazu liegt noch nicht vor.

Herbst hält die Entlassung für nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Leitung des Roten Kreuzes vertritt dazu die gegenteilige Position.

Der Konflikt reicht bis Mitte November 2025 zurück. Damals wurde Herbst als Landesrettungskommandant und Leiter des Rettungsdienstes zunächst freigestellt, später folgte die Entlassung.

Den Hintergrund bildete ein Zerwürfnis Herbsts mit Rot-Kreuz-Geschäftsführerin Sabine Tischler. Im Lohnverfahren wird Herbst von Klaus Perner vertreten.

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